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Aargau Solothurn Einzigartige Glasmalereien im Kloster Muri restauriert

Die mehrjährige Restaurierung der Glasmalereien im Kreuzgang des Klosters Muri sind abgeschlossen. Gleichzeitig haben der Kanton Aargau und die katholische Kirchgemeinde Muri die Besitzverhältnisse in einem Dauerleihvertrag geregelt.

Der Glasgemäldezyklus war grösstenteils zwischen 1554 und 1558 realisiert worden. Die letzten Arbeiten dazu fanden 1580 statt. Damit handle es sich um einen zeitlich, stilistisch und künstlerisch dichten und geschlossenen Zyklus, wie er in diesem Zustand schweizweit einzigartig sei, sagte der kantonale Denkmalpfleger Reto Nussbaumer.

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Glasmalerei-Fenster sind fertig saniert (20.2.2014)
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Nach der Klosteraufhebung 1841 wurden die Glasmalereien nach Aarau gebracht, wo sie mehr als 100 Jahre lang lagerten. Erst 1957 erfolgte der Wiedereinbau in den Kreuzgang des Klosters. Damit wurden die Werke auch für die Öffentlichkeit wieder zugänglich.

Leihvertrag fehlte

Bei der Rückführung nach Muri wurde allerdings vergessen, die Besitzverhältnisse zu regeln. Die Einwohnergemeinde Muri als Grundeigentümerin gab den Kreuzgang im Baurecht an die katholische Kirchgemeinde ab.

Mit einem am Donnerstag unterzeichneten Vertrag wurde nun auch festgeschrieben, dass die im Besitze des Kantons Aargau stehenden Glasmalereien als Dauerleihgabe an die Kirchgemeinde gehen.

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