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Entscheid Bundesgericht Werkstattmord Gränichen: Überraschend Freispruch statt Mord

  • Im Oktober 2012 wurde ein Mann im Aargauischen Gränichen in einer Werkstatt erschossen.
  • Das Bezirksgericht verurteilte zwei Männer wegen Mordes.
  • Das Obergericht korrigierte das Urteil. Einer der Männer wurde «nur» wegen Anstiftung zu Nötigung verurteilt.
  • Das Bundesgericht korrigiert nun die vorherigen Urteile und spricht den vorinstanzlich wegen Mordes Verurteilten frei. Aus Mangel an Beweisen.

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Staatsanwaltschaft steht vor Scherbenhaufen
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 05.04.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 49 Sekunden.

Das neuste Urteil ist eine Niederlage für die Aargauer Staatsanwaltschaft. Aus ursprünglich zwei wegen Mordes verurteilten Männern wurden eine freigesproche Person und eine, die wegen Nötigung verurteilt ist. Das Aargauer Obergericht muss beiden Männern eine Haftentschädigung zusprechen.

Ein Toter und viele Fragezeichen

Fakt ist, dass am 7. Oktober 2012 ein Mann in einer Werkstatt in Gränichen erschossen wurde. Alles andere scheint, gemäss Bundesgerichtsurteil, zu wenig klar. Die Hintergründe der Tat sind sehr verworren. Es gab Abhängigkeiten, Geldprobleme, Angst und auch Liebe waren im Spiel.

Für das Bezirksgericht war damals klar: Der Besitzer der Gränicher Werkstatt hatte den Auftrag gegeben, einem Mann «eine Lektion zu erteilen». Der Beauftragte schoss dann auf den Werkstattbesitzer. Das gilt beides als Mord, befand die erste Instanz. Aber das Obergericht sprach dann einen der beiden Beteiligten des Mordes frei.

Reaktionen auf das Urteil

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  • Die Anwälte der beiden Männer sprechen auf Anfrage von SRF von einer Bestätigung. Man könne keiner der beiden Männer wegen Mordes verurteilten, hätten sie von Anfang an gesagt.
  • Die Anwältin des Hauptverdächtigen versteht, dass dieses definitive Urteil «unbefriedigend» sei. Aber das Rechtssystem sehe Verurteilungen ohne Beweise nicht vor.
  • Alt-Bundesrichter Thomas Pfisterer spricht in der Aargauer Zeitung von einem «aussergewöhnlichen Fall». Dass ein Bundesgericht ein Urteil in einem Tötungsdelikt aufhebe, sei selten. Zudem hält er den Vorwurf der Willkür für einen «schweren Vorwurf an die Aargauer Justiz».
  • Das kritisierte Obergericht spricht von einem «reinen Indizienprozess». Das Bundesgericht habe die Beweislage anders eingeschätzt. Man wolle das Urteil nun genau analysieren, sagen die Zuständigen auf Anfrage von SRF.

Nur Aussagen, keine Beweise

Nur den Auftrag für einen Abrieb erteilen, das reicht nicht als Tatbestand Mord, befand das Obergericht und stützte sich vor allem auf die Zeugenaussage des Schwagers des Opfers. Er tauchte nach oder während der Tat in der Werkstatt auf und glaubte zu erkennen, wer am Boden liegt und wer schoss. Nur waren die Aussagen widersprüchlich.

Nebst den Aussagen des Werkstattbesitzers und des Schwagers «bestehen keine weiteren Beweismittel, welche eine allfällige Täterschaft des mutmasslichen Schützen belegen würden», sagt nun das Bundesgericht. Das Obergericht «verfällt in Willkür». Deshalb sei der Verurteilte freizusprechen. Beide Männer erhalten eine Haftentschädigung. Die Angehörigen des getöteten Mannes erhalten nach dem Bundesgerichtsurteil nun doch keine Entschädigungen.

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Reaktionen auf das «seltene» Urteil des Bundesgerichts
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 05.04.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 16 Sekunden.

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