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Flüchtiger Mörder gefasst
Aus Schweiz aktuell vom 03.06.2016.
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Aargau Solothurn Fall Boi: Der Mörder ist in Süddeutschland verhaftet worden

Die Festnahme sei auf die «sehr gute Zusammenarbeit» mit den deutschen Polizeistellen zurückzuführen, teilen die Behörden mit. Die deutsche Polizei hat den Täter südlich von Stuttgart gefasst. Er war vor einer Woche aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Königsfelden geflohen.

Bei der Verhaftung hat der 22-Jährige keinen Widerstand geleistet. Die Aargauer Justizbehörden verfügen derzeit noch über keine Details zur Festnahme. Gemäss Angaben des Polizeipräsidiums Stuttgart wurde der Mann in der Kleinstadt Asperg im Kreis Ludwigsburg verhaftet. Der Schweizer Polizei lagen Hinweise vor, dass der 22-Jährige sich in Süddeutschland aufhält.

Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Stuttgart führten zu dem Haus in Asperg. Dort hielt er sich gemäss Polizeipräsidium allein auf. Er wurde gegen 11.40 Uhr widerstandslos festgenommen. Der Mann wird auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts vorgeführt.

Welche Institution ist zuständig?

Wann der Mörder in die Schweiz zurückkehren wird, ist momentan noch unklar. Er soll an die Schweizer Behörden überstellt werden, das verlangt die Staatsanwaltschaft. Sie lobt die «sehr effiziente Amts- und Rechtshilfe» der deutschen Polizei. Diese habe zum Fahndungserfolg beigetragen.

Das Familiengericht Baden prüft nun, wo und wie der Mörder nach seiner Auslieferung in die Schweiz untergebracht wird. In der Mitteilung der Aargauer Gerichte ist die Rede davon, dass der Täter in einer «geschlossenen Einrichtung» untergebracht werden soll.

Juristischer Grenzfall

Der junge Mann wurde 2013 wegen Mordes an einem Mädchen verurteilt. Die Tat hatte er 2009 begangen. Damals war er noch minderjährig. Der Prozess fand nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts statt. Dieses hält fest, dass jugendstrafliche Massnahmen mit dem Erreichen des 23. Altersjahres enden.

Klinik Königsfelden
Legende: Der Mörder brach aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden aus. Wikipedia

Die Behörden hielten den Mann aber für gefährlich und konnten es nicht verantworten, ihn nach dem 22. Geburtstag in die Freiheit zu entlassen. Deshalb kam der Mörder in den so genannten «fürsorgerischen Entzug». Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche und nicht eine strafrechtliche Massnahme.

Da der Täter laut einem Gutachten eine psychische Störung hat, suchten die Behörden einen Platz, wo der Mann sicher untergebracht und auch therapiert werden konnte. Der Aargau fragte verschiedene gut gesicherte Institutionen an (z. B. Rheinau, ZH), erhielt aber überall Absagen.

Der Mörder kam schliesslich in die forensische Abteilung der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG). In dieser Unterbringungen gelten verschiedene Sicherheitsstufen. Die PDAG bezeichnen die Abteilung aber selber als «nicht ausbruchsicher». Die Station ist gemäss Klinik keine Verwahrungsstation und auch kein Hochsicherheitstrakt für gefährliche Personen.

Die Chronologie

  • 2009 bringt ein damals minderjähriger Aargauer im Tessin eine 17-jährige Vietnamesin um. Er erschlägt sie mit einem Holzscheit. Der Mord macht als «Fall Boi» Schlagzeilen.
  • 2013 verurteilt das Jugendgericht Baden den Täter zur Höchststrafe im Jugendrecht: Freiheitsentzug von 4 Jahren und geschlossene Unterbringung.
  • Frühling 2015: Der Täter wird 22 Jahre alt. Damit enden die jugendstraflichen Massnahmen. Auf Antrag der Jugendanwaltschaft wird der Mann fürsorgerisch untergebracht. Dagegen wehrt er sich mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht.
  • Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und überweist den Fall an das Familiengericht zur Neubeurteilung.
  • Nach mehreren erfolglosen Platzierungsanfragen hebt das Familiengericht die fürsorgerische Unterbringung auf und ordnet die Entlassung an.
  • Auf Intervention des Aargauischen Departementes Volkswirtschaft und Inneres sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes wird die Entlassung wegen Sicherheitsbedenken mit Hilfe einer superprovisorischen Verfügung aufgeschoben. Gleichzeitig finden die Behörden nun doch einen Platz für den Mann.
  • Sommer 2015: Der junge Mann wird im Sommer in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrischen Klinik verlegt. Ein neues Setting wird angeordnet.
  • Gegen die Fortsetzung der fürsorgerischen Unterbringungen erhebt der Mann Beschwerde beim Bundesgericht.
  • Dezember 2015: Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Aargauische Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst nicht beschwerdeberechtigt waren und dass das Familiengericht nicht auf seinen früher gefällten Entscheid hätte zurückkommen dürfen. Zudem sei das psychiatrische Gutachten unvollständig gewesen.
  • Die Aargauer Behörden müssen innerhalb von acht Wochen neue Unterlagen beschaffen. Das gelingt, und der Täter bleibt in Königsfelden in der fürsorgerischen Unterbringung.
  • 28. Mai 2016: Der Mörder bricht aus der forensischen Psychiatrie aus.

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