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Für den Jugendschutz Zigis erst ab 18

Das Solothurner Gesundheitsgesetz wird verschärft. Tabak darf nur noch an Erwachsene verkauft werden.

Noch darf im Kanton Solothurn Tabak an 16-Jährige verkauft werden. Bald aber gilt die Altersgrenze 18. Das Parlament hat das Gesundheitsgesetz am Mittwoch entsprechend verschärft.

Die SVP wehrte sich erfolglos gegen die «zunehmende Bevormundung der Bevölkerung». Ihr Antrag, die Altersgrenze 16 beizubehalten, wurde mit 56 zu 30 Stimmen abgelehnt. Unterstützt wurde die SVP nur vom liberalen Flügel der FDP, welche in dieser Frage gespalten war.

«Rauchen ist schlicht und einfach nicht gesund», begründete der CVP-Sprecher kurz und knapp, weshalb seine Partei für die höhere Alterslimite 18 eintrat. «Wir stehen zum Jugendschutz», wurde er von linker Seite unterstützt.

Das Verkaufsverbot von Tabak an Jugendliche ist in der Schweiz unterschiedlich geregelt. Die Altersgrenze beträgt derzeit je nach Kanton zwischen 16 und 18 Jahre, wobei drei Kantone keine Alterslimite kennen.

Der Bundesrat strebt eine einheitliche Alterslimite von 18 Jahren an, gab er kürzlich bekannt. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz will der Bundesrat den Jugendschutz verstärken, nachdem das Parlament im ersten Anlauf neuen und weitergehenden Werbebeschränkungen eine Absage erteilt hatte.

«Wir wünschen uns eine nationale Lösung»

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Tabakkauf ab 16 oder 18? Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, über die Alterslimite für Jugendliche.

SRF News: Thomas Beutler, gibt es einen Vorteil, wenn Zigaretten an Jugendliche erst ab 18 abgegeben werden?

Thomas Beutler: Ja, es zeigt natürlich die Gefährlichkeit des Produkts. Wir haben viele andere Produkte, wie Schnaps, die wir nicht an unter 18-Jährige verkaufen wollen. Grenzalter 16 wiederspiegelt die Gefährlichkeit des Produkts nicht.

Man könnte aber sagen: Jugendliche, die rauchen wollen, kommen so oder so an die Ware ran…

Das stimmt bis zu einem gewissen Mass. Jugendliche, die rauchen wollen, kommen an Tabakwaren. Der einfachste Weg ist, wenn Eltern oder Geschwister rauchen, dann sind Zigaretten hier einfach verfügbar.

Jeder Kanton regelt für sich, ab welchem Alter Tabakwaren legal verkauft werden dürfen. Kann man hier von Kanton zu Kanton reisen und trifft auf andere Gesetze?

Ja, das ist so. Die Schweiz ist ein einziger Flickenteppich. Im Kanton Solothurn gilt noch Alter 16, im Aargau auch. Im Kanton Schwyz oder Genf gibt es gar keine Regeln. Hier kann ein Fünfjähriger Tabakwaren am Kiosk kaufen, legal. Im Tessin, in den beiden Basel, Bern oder Neuenburg gilt Alter 18. Wir wünschen uns eine nationale Regelung. Das ist im Tabakproduktegesetz so angedacht, das Parlament spricht nächstes Jahr darüber.

Wie realistisch ist es, dass eine nationale Alterslimite 18 durchkommt?

Ja, damit hat nicht einmal die Tabakindustrie Probleme. Sie stört sich eher am Werbeverbot. Auch das ist kantonal geregelt. Ein nationales Verbot käme wohl nicht durch. Der Kanton Solothurn zum Beispiel hat ein sehr strenges Gesetz, hier gibt es nicht einmal Tabakwerbung im Kino. Der Aargau ist liberaler.

Das Gespräch führte Christiane Büchli.

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