Darum geht es: Die Initiative schlägt ein neues Gesetz für die Schaffung einer kantonalen Arbeitslosenhilfe vor. Im Gesetz sollen vier Punkte verankert werden.
- Präventivmassnahmen für Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Beschäftigungsprogramm mit Aus- und Weiterbildungsanteil
- Arbeitsplätze für teilleistungsfähige Personen
- Befristete Taggelder (maximal ein Jahr) für Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden
Die Positionen
Für die Initiative der Gewerkschaften setzen sich SP und Grüne ein. Dagegen sind die Aargauer Regierung und die bürgerliche Mehrheit des Parlaments. |
Das sagen die Initianten: Die Gewerkschaften argumentieren, dass der Arbeitsmarkt vor grossen Herausforderungen wie beispielsweise der Digitalisierung steht. Es sei wichtig, die Angestellten darauf vorzubereiten, ansonsten nehme man steigende Arbeitslosenzahlen in Kauf. Die Kosten der Initiative würden längerfristig ausgeglichen durch sinkende Sozialhilfezahlen, höhere Steuererträge, etc.
Das sagen die Gegner: Die Aargauer Regierung schätzt die Kosten der Initiative grob auf 46 Millionen Franken pro Jahr. Die Bürgerlichen kritisieren, dass ein «bürokratisches Ungetüm» geschaffen werde durch eine kantonale Arbeitshilfe. Der Sozialstaat werde dadurch weiter aufgeblasen. Ausserdem schwäche eine Arbeitshilfe die Eigenverantwortung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.