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Aargau Solothurn Grosser Rat: Kommission lehnt Tanzverbots-Initiative ab

Nach dem Aargauer Regierungsrat lehnt auch die vorberatende Parlamentskommission die kantonale Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» ab. Das Begehren will die Regelung abschaffen, wonach Restaurants und Bars an kirchlichen Feiertagen um 0.15 Uhr schliessen müssen.

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Legende: Die Tanzverbotsinitiative gehe zu weit, findet die Grossrats-Kommission. Keystone

Der Regierungsrat sowie die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben sind jedoch dafür, dass der Gemeinderat künftig an christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben erlauben können soll. Das Gastgewerbegesetz solle entsprechend revidiert werden.

Der Gemeinderat sei mit den örtlichen Gepflogenheiten am besten vertraut. Mit einer solchen Regelung erhielten die Gemeinden Freiraum für örtliche angepasste Lösungen. Die Kommission stellte sich gemäss Medienmitteilung vom Mittwoch mit 7 zu 6 Stimmen hinter dieses Vorgehen.

Aargau kennt kein Tanzverbot

Die Piratenpartei hatte die Initiative «Weg mit dem Tanzverbot» im Oktober 2014 bei der Staatskanzlei mit 3279 gültigen Unterschriften eingereicht. Das Begehren will erreichen, dass ein Absatz aus dem kantonalen Gastgewerbegesetz von 1998 gestrichen wird.

Im Aargau besteht jedoch kein Tanzverbot an christlichen Feiertagen. Das Tanzen und öffentliche Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen sind auch an den christlichen Feiertagen erlaubt. Das Gesetz schränkt einzig Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an bestimmten christlichen Feiertagen ein.

Gesetzes-Paragraf soll weg

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Nicht mehr gelten soll: «An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr zu schliessen.»

Auch wenn das Volk an der Urne der Initiative zustimmen würde, so blieben noch Einschränkungen bei den Öffnungszeiten: «Die Gastwirtschaftsbetriebe sind von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 0.15 Uhr und 5.00 Uhr, am Samstag zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen zwischen 2.00 Uhr und 7.00 Uhr geschlossen zu halten», wie es im Gesetz heisst.

Parlament lehnte Lockerung ab

Der Grosse Rat hatte sich im März 2014 gegen eine Lockerung der eingeschränkten Öffnungszeiten für Lokale an christlichen Feiertagen ausgesprochen. Das Parlament lehnte eine SP-Motion zur Abschaffung des «Tanzverbotes» mit 86 zu 43 Stimmen ab.

Der Regierungsrat war bereit gewesen, eine Lockerung der Öffnungszeiten zu ermöglichen. SP und FDP waren ebenfalls für die Abschaffung der Bestimmungen, SVP und CVP stimmten dagegen.

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