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Aargau Solothurn Juden in Lengnau und Endingen – 150 Jahre Niederlassungsfreiheit

Die Juden in der Schweiz sind erst seit 150 Jahren gleichberechtigt. In einer Volksabstimmung am 14. Januar 1866 gestand ihnen das Stimmvolk die Niederlassungsfreiheit zu. Zuvor durften sie nur in den beiden Aargauer Gemeinden Lengnau und Endingen wohnen. Dort finden sich noch zahlreiche Zeitzeugen.

Seit vier Jahrzehnten erforscht Franz Laube die Lengnauer Dorfgeschichte und damit auch die Geschichte der jüdischen Gemeinschaft im Surbtal. Nach dem Mittelalter seien die Schweizer Juden von der Eidgenossenschaft in die Untertanengebiete verdrängt worden – zum Beispiel in die Grafschaft Baden. Im 17. Jahrhundert durften sie sich nur noch dort niederlassen.

Die Wahl der jüdischen Bevölkerung fiel auf Lengnau, weil die Gemeinde für sie günstig gelegen war. Im Norden befindet sich Zurzach, welches lange Zeit ein europäisch bedeutender Handelsplatz war. Den Juden war es verboten, anderen Tätigkeiten als dem Handel nachzugehen. Im Süden befindet sich die Stadt Baden, ebenfalls ein ehemals wichtiger Warenumschlagsplatz und Tagsatzungsort der Eidgenossen.

Mit der Zeit wuchs die jüdische Gemeinschaft in Lengnau, sie breitete sich auf das Nachbardorf Endingen aus. Es entstanden Synagogen, jüdische Schulen und Gaststätten. Die Bevölkerung habe sich gut mit ihren jüdischen Mitbewohnern arrangiert, so Dorfhistoriker Laube, man habe sich gegenseitig unterstützt. Auf dem Höhepunkt der jüdischen Bevölkerung im Surbtal lebten rund 1500 Juden in Lengnau und Endingen.

Die Volksabstimmung von 1866

Im 19. Jahrhundert begannen einige Kantone die Niederlassungsfreiheit zu lockern. Sie erlaubten Juden unter bestimmten Bedingungen, auf ihrem Gebiet zu wohnen. Zudem bildeten sich vor allem in Basel und Genf grössere Gemeinden ausländischer Juden. Sie hatten den Status als Ausländer und konnten sich darum frei niederlassen.

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Reportage und Gespräch im Surbtal (14.1.2016)
07:10 min
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 10 Sekunden.

Der gewichtigste Grund, weshalb es 1866 aber zur Volksabstimmung zur Verfassungsrevision kam, war laut Franz Laube aber wirtschaftlicher Natur. Mächtige Staaten drängten die Eidgenossenschaft dazu, der jüdischen Gemeinschaft die gleichen Rechte zuzugestehen wie dem Rest der Bevölkerung. Vor allem Frankreich sei treibende Kraft gewesen.

Das Resultat der Abstimmung vom 14. Januar fiel knapp aus. Rund 53 Prozent und eine kleine Mehrheit der Stände stimmte allerdings für die Gleichberechtigung der Juden.

Zeitzeugen der Juden im Surbtal

In den Gemeinden Lengnau und Endingen finden sich heute noch zahlreiche jüdische Bauten. In beiden Dörfern stehen Synagogen und jüdische Badehäuser. Zudem sind mehrere jüdische Wohnhäuser erhalten geblieben, charakterisiert durch zwei Eingänge, welche direkt nebeneinander liegen – je einer für die jüdischen Bewohner, und einer für die eidgenössischen Bauherren. Juden durften lange Zeit keine eigenen Häuser besitzen.

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