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Kanton Aargau Sollen Auslandschweizer den Ständerat wählen?

Aargauer Auslandschweizer dürfen zwar den Nationalrat wählen, den Ständerat aber nicht. Das könnte sich bald ändern.

9200 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind im Kanton Aargau wahlberechtigt. Sie können zwar den Nationalrat wählen, den Ständerat aber nicht. Das soll sich ändern, findet die Auslandschweizer-Organisation (ASO) und hat sich an die Aargauer Regierung gewandt. Heutzutage erfolge eine Auswanderung für ein paar Jahre, dann würden viele wieder in die Schweiz zurückkehren, findet die ASO. Es sei wichtig, dass die Verbundenheit zum Heimatkanton aufrecht erhalten bleibe.

Der Aargauer Regierungsrat hat das Anliegen der ASO aufgenommen und die Parteien befragt, was sie davon halten, wenn Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer inskünftig Ständeräte wählen könnten und sich auch in den Ständerat wählen lassen könnten.

Nur die SVP ist dagegen

Jetzt liegen die Antworten vor: CVP, FDP, Grüne und SP haben keinerlei Einwände dagegen. Auch die EVP ist für das aktive und passive Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, allerdings fragt die EVP ob es denn wirklich gerecht sei, dass Einzelne aufgrund ihres Doppelbürgerrechts in zwei Ländern mitbestimmen dürfen.

Klar dagegen ist die SVP. Da es beim Ständerat ja um die Vertretung des Standes Aargau gehe, sollte das aktive und passive Wahlrecht Stimmberechtigten vorbehalten bleiben, welche im Kanton Aargau wohnhaft seien, findet die SVP.

Ausserdem spricht aus Sicht der SVP Aargau auch die finanzielle Lage des Kantons gegen eine Ausweitung des Stimmrechts. Bei einem zweiten Wahlgang müsste das Wahlmaterial nämlich zusätzlich auch 9200-mal ins Ausland verschickt werden – dieses Geld könne man sich sparen.

Wahlrecht in 12 Kantonen

In der Mehrheit der Kantone haben Auslandschweizerinnen kein Wahlrecht für den Ständerat. Allerdings ist dies nur eine knappe Mehrheit. In 12 Kantonen (BS, BL, BE, FR, GE, GR, JU, NE, SO, SZ, TI, ZH) können die Auslandschweizer auch bei der Wahl des Ständerats mitbestimmen – und auch selbst kandidieren.

In der Praxis könnte das Wahlrecht für Auslandschweizer besonders bei einem zweiten Wahlgang für den Ständerat Probleme verursachen. In manchen Kantonen findet der zweite Wahlgang nur gerade zwei Wochen nach dem ersten statt. Da die Postzustellung nicht in allen Ländern so zuverlässig funktioniert wie in der Schweiz, kommt es vor, dass die Auslandschweizerinnen die Wahlunterlagen erst nach dem Wahldatum erhalten oder dass es für die Rücksendung des Wahlzettels nicht mehr reicht.

Wahlzettel, die zu spät bei den Schweizer Behörden landen – egal ob sie aus dem Ausland kommen oder aus der Schweiz – werden nicht mehr berücksichtigt, sondern vernichtet.

Laut der Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist dies besonders in Mexiko und auch in Thailand bereits mehrfach vorgekommen. In einem solchen Fall haben betroffenen Auslandschweizer keine Möglichkeit einen Rekurs zu machen.

Im Kanton Aargau ist ein solches Szenario nicht völlig ausgeschlossen, da die Frist zwischen erstem und zweitem Wahlgang bei den Ständeratswahlen 5 Wochen beträgt. Allerdings würde diese Problematik durch die Einführung von E-Voting ausgeschlossen.

Volksabstimmung im Februar 2019

Bei den nächsten National- und Ständeratswahlen im Jahr 2019 können die Aargauer Auslandschweizerinnen und -Schweizer eventuell auch den Ständerat wählen. Nächstes Jahr gibt es zwei Beratungen im Grossen Rat, voraussichtlich im Februar 2019 wird das Volk darüber abstimmen. Da die Kantonsverfassung dazu geändert werden müsste ist die Volksabstimmung obligatorisch. Bei einer Annahme würde das neue Gesetz vor den Wahlen im Herbst 2019 in Kraft treten.

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