Bislang konnte einem Solothurner Staatsangestellten nur aus drei Gründen gekündigt werden:
- Wenn er sich strafbar gemacht hat
- Wernn er nicht gut gearbeitet hat
- Wenn seine Arbeitsstelle gestrichen wurde
Kanton bekommt mehr Flexibilität...
Einstimmig hat der Kantonsrat am Dienstag einen vierten Kündigungsgrund beschlossen und ins Personalgesetz geschrieben:
- Wenn der Staatsangestellte eine zumutbare Änderung seines Anstellungsverhältnisses nicht akzeptieren will, z.B. einen neuen Arbeitsort oder ein anderes Pensum
Die Vorlage des Regierungsrates war im Rat unbestritten. Reorganisationen oder die Zusammenlegungen von Ämtern bedingten flexiblere Lösungen, waren sich die Sprecher aller Fraktionen einig. In der Privatwirtschaft seien Änderungskündigungen längst gängige Praxis.
...und kranke Angestellte mehr Geld
Der Kantonsrat zeigte am Dienstag aber auch ein Herz für die Kantonsangestellten. Er beschloss nicht nur einen zusätzlichen Kündigungsgrund, sondern auch mehr Geld, wenn Staatsangestellte krank werden.
Es geht um jene Angestellten, welche Nacht- oder Bereitschaftsdienst leisten, etwa Polizisten oder Pflegende im Spital. Sie erhalten für diese speziellen Dienste eine Zulage auf ihrem Lohn. Diese Zulage kann einen wesentlichen Bestandteil des Lohns ausmachen.
Werden solche Angestellten krank und können deshalb nicht mehr arbeiten, erhielten sie bislang zwar den Lohn, aber keine Zulagen. Der Kantonsrat beschloss nun, dass solche Zuschläge auch bei Lohnfortzahlungen berücksichtigt werden. In anderen Kantonen und in der Privatwirtschaft ist dies bereits üblich.
Diese sogenannte Inkonvenienzentschädigung führt zu Mehrkosten von rund einer halben Million Franken. Den grössten Teil davon wird die Solothurner Spitäler AG bezahlen müssen, weil bei ihr viele Personen mit Bereitschaftsdiensten arbeiten.
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