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Schriftzug Bezirksgericht Baden, im Hintergrund andere Häuser
Legende: Die Richter in Baden müssen beurteilen, ob der Stiefvater «vorsätzlich» oder «fahrlässig» getötet hat. SRF
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Bezirksgericht Baden Kindstötung: Viele Fragen bleiben offen im Prozess

Vor drei Jahren ist im Aargau ein 2-jähriges Kind gestorben. Die Vermutung der Behörden: Der Stiefvater habe es zu Tode geschüttelt und zuvor monatelang misshandelt. Im Prozess in Baden bestreitet der Angeschuldigte die Misshandlungen.

Monatelang soll er das Kleinkind misshandelt, im Herbst 2014 dann zu Tode geschüttelt haben. Am Mittwoch stand der Mann vor dem Bezirksgericht Baden und wurde befragt. Doch Klarheit herrscht weiterhin kaum. Im Gegenteil, es drängen sich weitere Fragen auf.

Dass er den zweijährigen Sohn seiner Freundin derart geschüttelt hat, dass das Kleinkind starb, gab der 40-jährige Schweizer unumwunden zu. Das hatte er schon in der Untersuchungshaft nicht abgestritten. Allerdings will er den Kleinen «nur einmal» geschüttelt haben, damit er zu schreien aufhöre.

Experten stellten Misshandlungen fest

Dies steht im Widerspruch zu den Aussagen der Gutachterin des Instituts für Rechtsmedizin (IRM), welche die Leiche des Kindes untersucht hatte. Für die schweren Hirnverletzungen, die das Kind erlitten hatte, brauche es ein Schütteln von mehreren Sekunden, bei dem der Kopf «10 bis 30 mal hin und her schlägt», sagte sie vor Gericht.

Mit den zahlreichen übrigen Verletzungen des Kindes, welche in den Monaten vor dessen Tod immer wieder festgestellt worden waren, will der Beschuldigte nichts zu tun haben. Als die Gerichtsvorsitzende Punkt für Punkt jeden Vorfall durchging, gab er meist an, sich nicht zu erinnern.

Welche Rolle spielte die Mutter?

Hin und wieder suggerierte er eine Beteiligung der Kindsmutter, indem er angab, er sei damals gar nicht anwesend gewesen. Zu einzelnen Vorfällen dagegen erinnerte er sich detailliert, wenn auch seine Schilderungen nicht immer glaubhaft klangen. Insgesamt blieben viele Fragen offen, und es tauchten neue Fragen zur Rolle seiner damaligen Freundin auf.

Diese war am Dienstag befragt worden. Sie wird der fahrlässigen Tötung und der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die Verteidigung einen vollumfänglichen Freispruch.

13 Jahre Gefängnis gefordert

Die 32-Jährige hatte versichert, trotz der Verletzungen des Buben niemals einen Verdacht auf Misshandlungen seitens ihres Partners gehabt zu haben. Sie selbst hatte gegenüber Ärzten und den Betreuerinnen in der Kindertagesstätte wiederholt falsche Angaben über die Herkunft der Verletzungen gemacht.

Der 40-jährige Mann wird der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Körperverletzung beschuldigt. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er mit 13 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Gemäss dem psychiatrischen Gutachter weist er zwar sozial-narzistische Persönlichkeitsmerkmale auf, aber keine Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit des Mannes sei nicht vermindert. Das Gutachten musste sich allerdings weitgehend auf Akten stützen, da der Beschuldigte die Zusammenarbeit nach einem ersten Gespräch verweigert hatte.

Der Verteidiger verlangt vor dem Bezirksgericht eine viel mildere Strafe, da die Misshandlungen nicht nachgewiesen werden könnten und der Tod des Kindes durch einen einmaligen «Unfall» passiert sei, wie der SRF-Gerichtsreporter ausführt. Sein Antrag liegt bei 20 Monaten Gefängnis bedingt.

Immer wieder Verletzungen

Anfang 2014 hatten die beiden Beschuldigten sich kennen gelernt. Seit der neue Freund der Mutter da war, häuften sich die Verletzungen des Zweijährigen und wurden bis zum Herbst immer häufiger und schwerer, bis hin zum tödlichen Schütteltrauma.

Einschätzungen von Alex Moser

Es bleibt ein schlechtes Gefühl nach diesem Prozess. Das kleine Kind, welches im Jahr 2014 gestorben ist, musste vor seinem Tod über längere Zeit massiv leiden. Niemand will es gewesen sein. Das geht nicht auf. Der Bub war aber auch in einer Kindertagesstätte, bei Ärzten, im Spital. Trotz eindeutigen Verletzungen gab es nie eine Gefährdungsmeldung an die Behörden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird sonst zwar immer mal wieder kritisiert. In diesem Fall aber hätte sie - wenn sie es gewusst hätte - sicher helfen können.

Die Blessuren reichten von blauen Flecken an den verschiedensten Körperstellen und Beulen am Kopf über eine verbrannte Hand bis zu einer Gehirnerschütterung. Der Mann wies die Mutter nach deren Aussage jeweils selbst auf die Verletzungen hin und erklärte, der Kleine habe sich selbst verletzt.

Die Leiche des Kindes wies zudem weitere frische und ältere Verletzungen auf, unter anderem mehrere Wochen alte Stauchungsbrüche von drei Brustwirbeln.

Prozess dauert an

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Der Termin der Urteilseröffnung steht noch nicht fest. Das Bezirksgericht will den Termin im Laufe der Verhandlung bekanntgeben.

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