- Seit Jahren sorgt die Kirschblüten-Gemeinschaft im solothurnischen Lüsslingen-Nennigkofen für Schlagzeilen.
- Anhänger der Gemeinschaft sollen in Therapien illegale Drogen verabreichen und Gruppensex praktizieren. Die Kirschblütler seien eine gefährliche Sekte, sagte jüngst eine Solothurner Psychiaterin in der NZZ.
- Schaut der Kanton genügend hin? In ihrer Antwort auf einen Vorstoss eines SVP-Kantonsrates rechtfertigt sich die Regierung jetzt.
- Das Gesundheitsamt gehe immer allen Meldungen nach. Es hat die Aufsicht über Ärzte, Physiotherapeutinnen, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen.
Seit 2006 hat das Gesundheitsamt mehrere Meldungen erhalten wegen der Kirschblüten-Gemeinschaft. In der Folge gab es unangemeldete Kontrollen, eine Hausdurchsuchung, Drogentests. Der Kanton schaut also durchaus hin. Aber: «Die notwendigen Beweise fehlten stets», hält die Regierung fest. Es habe nie nachgewiesen werden können, dass etwas Verbotenes gemacht werde.
Keine konkrete Handhabe
Vorwürfe allein genügten nicht, um einem Psychotherapeuten die Berufsausübungsbewilligung zu entziehen, betont die Regierung. Nötig wären Beweise, die auch vor Gericht standhalten. Solche Beweise könnten Zeugenaussagen sein. Allerdings: «Betroffene Patientinnen und Patienten haben sich bisher nicht bereit erklärt, gegen die Kirschblüten-Gemeinschaft als Zeugen auszusagen.»
Die Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie des Kantons Solothurn ist nicht zufrieden. Man wolle jetzt Beweise liefern, kündigt die Vereinigung in der NZZ an. Anders tönt es dort aus den Reihen der Kirschblüten-Gemeinschaft. Für sie ist klar, dass es sich bei den Vorwürfen, die seit Jahren in Umlauf sind, nur um Gerüchte handelt.