Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Lebenslänglich für Schützen von Zuchwil

Es ist ein klares Verdikt des Amtsgerichtes: Lebenslängliche Freiheitsstrafe für den jungen Mann, der 2012 in Zuchwil versucht hatte seine Ex-Freundin zu erschiessen. Sie war nicht sein einziges Opfer. Der Täter bedrohte 2 weitere Frauen mit dem Tod und nahm auch weitere Opfer in Kauf.

Der Fall hatte 2012 für grosses Aufsehen gesorgt. Der damals 22-jährige Mann passte seine Ex-Freundin bei ihrer Arbeitsstelle ab und wollte sie erschiessen. Nur durch viel Glück und die Hilfe eines Passanten überlebte die Frau den Angriff, wurde aber schwer verletzt und schwebte lange Zeit in Lebensgefahr.

Der helfende Passant entging den Schüssen nur knapp. Vor und nach dieser Tat hat der Mann versucht weitere Frauen zu ermorden, von denen er sich enttäuscht fühlte.

Herr über das Leben anderer

Das Motiv war immer das gleiche: Der junge Mann wird von seinen Freundinnen verlassen und kann mit dieser Zurückweisung nicht umgehen. Im psychiatrischen Gutachten ist von einer «Narzistischen Persönlichkeitsstörung» die Rede.

Audio
Redakteurin Andrea Affolter über das Urteil (08.09.14)
03:16 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 16 Sekunden.

Der junge Mann könne mit seinen Gefühlen nicht umgehen und reagiere bei Beziehungsproblemen mit Gewalt. «Er wollte die Frauen abstrafen», sagte der Amtsgerichtspräsident am Montag bei der Urteilsverkündung. «Er wollte sich zum Herren über ihr Leben machen.»

Genau vorbereitete Morde

Am 18. Juni 2012 hatte der Täter seine Ex-Freundin unter einem Vorwand auf das Areal der ehemaligen Firma Sulzer in Zuchwil bestellt. Sie arbeitete dort. In der Mittagpause kam es auf dem Parkplatz zu einem Treffen, bei dem der Mann nach kurzer Zeit aus nächster Nähe sieben Mal auf die Frau schoss.

Er schoss sogar weiter, als sein wehrloses Opfer bereits am Boden lag. Und er hörte auch nicht auf, als ein unbeteiligter Mann der jungen Frau zu Hilfe eilte, sie in Sicherheit brachte und ihr damit wohl das Leben rettete.

Gebäude Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt
Legende: Der Schütze von Zuchwil wurde am Montag vom Gericht Bucheggberg-Wasseramt wegen mehrfachem versuchten Mord verurteilt. zvg

Der Täter aber war mit seinem Plan noch nicht am Ende. Nach dieser Tat fuhr er weiter Richtung Olten, wo er eine zweite Frau, wieder unter einem Vorwand, auf einen Parkplatz bestellt hatte. Das Magazin seiner Pistole lud er unterwegs neu. Er kam jedoch nicht am Ziel an, die Polizei konnte ihn unterwegs stellen und verhaften.

Sein dritter Mordversuch liegt länger zurück. 2009 wollte der Mann mit einer anderen Ex-Freundin abrechnen. Mit seinem Sturmgewehr im Kofferraum fuhr er zu ihr nach Hause. Als sie ihm nicht öffnete, fuhr er wieder davon.

«Skrupellos und kaltblütig»

Das Amtsgericht Bucheggberg Wasseramt liess keinen Zweifel daran. Jede einzelne dieser Taten sei als versuchter Mord zu qualifizieren, wiederholte der Gerichtspräsident am Montag mehrmals.

Der Täter habe skrupellos und kaltblütig gehandelt, habe seine Tat geplant und die Waffen organisiert. Da das psychiatrische Gutachten von einer grossen Rückfallgefahr ausgeht, wurde der heute 24-jährige Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, die von therapeutischen Massnahmen begleitet wird. Das heisst, der Täter wird alle fünf Jahre wieder neu beurteilt.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel