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Mehr Macht der Verwaltung Wer darf Schreipfeler in Gesezen korrigiren?

Das Solothurner Kantonsparlament hat sich mit einer juristisch heiklen Frage beschäftigt.

Regirung, Ferwaltung, Bolitiker... Schreibfehler sind doof. Noch dööfer ist es, wenn Schreibfehler in Gesetzestexten vorkommen. Denn: Wer darf sie korrigieren?

Eigentlich darf nur das Parlament Gesetze machen und sie abändern. Im Kanton Solothurn hat das Parlament nun aber beschlossen: Die Staatskanzlei darf künftig «inhaltlich bedeutungslose Fehler formlos bereinigen».

Nur einzelne Buchstaben

Es gehe nur um Grammatik-, Rechtschreib- und Darstellungsfehler, hatte die Regierung vor der Debatte präzisiert. Damit konnten sich sämtliche Kantonsräte einverstanden erklären.

Im Vorfeld hatte die SP noch den Mahnfinger gehoben. Wenn die Verwaltung auch ganze Wörter oder Formulierungen abändern dürfe, gehe das zu weit.

Auf einer Strasse steht "Shcool".
Legende: Auch Amerikaner machen Schreibfehler. Keystone

Amtsblatt bleibt gedruckt

Dass die Verwaltung Schreibfehler korrigieren darf, steht nun im «Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane». Das Parlament hat in diesem Gesetz noch andere – gewichtigere – Änderungen beschlossen. Zum Beispiel, dass neue Gesetze künftig nur noch elektronisch veröffentlicht werden sollen.

Bislang konnten Juristen Nachträge von Gesetzen abonnieren und kamen diese dann in Papierform zugeschickt. Das Interesse daran hatte in den letzten Jahren aber deutlich abgenommen. Deshalb wird dieser Dienst jetzt eingestellt.

Das Amtsblatt wird hingegen weiterhin gedruckt. Und auch die chronologische Solothurnische Gesetzessammlung gibt es weiterhin auf Papier.

Audio
Die Solothurner Kantonsverwaltung darf korrigieren
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.03.2018.
abspielen. Laufzeit 41 Sekunden.

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