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Aargau Solothurn Messerangriff im Sonderschulheim: Täter nicht schuldfähig

Die Strafuntersuchung gegen den jungen Mann, der in einem Sonderschulheim in Grenchen ein Kind mit einem Messer verletzt hatte, ist abgeschlossen. Laut der Staatsanwaltschaft ist der Mann wegen einer psychischen Erkrankung icht schuldfähig. Er soll darum in ein Heim.

In einem Sonderschulheim in Grenchen fügte ein damals 22-jähriger Mann einem Schüler mehrere Stichverletzungen zu. Das Kind wurde dabei schwer verletzt. Kurz nach der Tat konnte der Täter festgenommen werden, seit Februar befindet er sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Ortsschild Grenchen
Legende: Im Dezember 2013 verletzte ein junger Mann in Grechnen ein Kind mit einem Messer schwer. SRF

Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre Ermittlungen zum Fall abgeschlossen, wie sie am Montag mitteilt. Der Täter sei nicht schuldfähig, heisst es in der Mitteilung. Laut einem psychiatrischen Gutachten leide er unter einer nicht näher beschriebenen psychischen Erkrankung und war zum Tatzeitpunkt deshalb nicht schuldfähig.

Gestützt auf diese Erkenntnis beantragt die Staatsanwaltschaft für den Mann eine stationäre Massnahme, das heisst eiine Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung.

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