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Aargau Solothurn Mildere Strafe wegen Formfehler der Solothurner Justiz

Zwei Männer haben am Montagnachmittag vor dem Solothurner Amtsgericht ihre Strafen erhalten, weil sie im April 2011 mit dabei waren, als ein Türsteher erstochen wurde. Einer der beiden kommt mit einer bedingten Strafe davon, weil bei den Ermittlungen Zeugen nicht richtig ausreichend befragt wurden.

Am 3. April 2011 spielten sich tumultartige Szenen vor und im Luxory-Club in Grenchen ab: Zuerst sperrten Sicherheitsleute einen Drogendealer weg, danach stürmte eine Meute aus Verwandten und Freunden den Club und befreite den Mann. Damit nicht genug: Der Türsteher, der den Drogendealer festhielt, wurde mit mehreren Messerstichen umgebracht und kurz vor dem Tod zudem verprügelt.

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Mildere Strafe wegen Formfehler der Solothurner Justiz (02.12.13)
03:05 min
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Der Haupttäter, welcher mit dem Messer zustach, hat sein Urteil in erster Instanz erhalten und sitzt bereits in Haft, allerdings hat er das Urteil ans Obergericht weitergezogen, dort ist der Fall noch hängig.

Fehler bei Ermittlungen

Aus Sicht der Solothurner Staatsanwaltschaft hätten noch zwei weitere Männer, die in die Tat verwickelt waren, hinter Gitter gehört. Dafür hatten die Ermittler auch mehrere Zeugen befragt und Beweise liefern können. Doch: Den Ermittlern sind Fehler unterlaufen. So hört es sich jedenfalls an, wenn man die Ausführungen des Gerichtspräsidenten Rolf von Felten analysiert.

Bei einer Anklage auf Angriff dürfen nicht nur die Ermittler den Belastungszeugen Fragen stellen. Auch die Beschuldigten müssen diese Möglichkeit erhalten, oder einen Pflichtverteidiger damit beauftragen können. Das ist in diesem Fall aber nicht geschehen.

Fehler haben Folgen für das Urteil

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern musste ein weiteres Urteil im Fall des Disco-Mordes von Grenchen fällen.
Legende: Das Amtsgericht Solothurn-Lebern musste ein weiteres Urteil im Fall des Disco-Mordes von Grenchen fällen. SRF

So konnte das Gericht nur einen Mann wegen Angriff verurteilen. Er erhält dafür – und wegen anderer, kleinerer Delikte – eine unbedingte Haftstrafe von 30 Monaten. Die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.

Anders beim zweiten Angeklagten, dem Bruder des Messerstechers. Dieser erhält 16 Monate Gefängnis bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren. Hinzu kommen eine Busse und eine Geldstrafe. Er wurde ebenfalls wegen mehrerer anderer kleineren Delikte verurteilt. Und: Weil er die Tatwaffe in die Aare geworfen hat.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft wollte sich noch nicht zum Fall und dem Formfehler äussern. Die für den Fall zuständige Staatsanwältin Melanie Wasem erklärt aber gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn, dass man nun zuerst auf die schriftliche Urteilsverkündung warten wolle, weil die mündliche noch viele Fragen offen lasse. Und: «Danach werden wir allenfalls unsere Lehren daraus ziehen und Verbesserungen treffen.» Ob sie den Fall ans Obergericht weiterzieht, konnte sie noch nicht sagen.

Weder die Verurteilten noch ihre Verteidiger wollten den Journalisten gegenüber Stellung beziehen zum Fall und den Urteilen.

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