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Aargau Solothurn Morde Büsserach und Aarau: Beide Täter nicht schuldfähig

Der Mann, der am 14. Januar in Aarau seine Grossmutter getötet hat, ist laut einem psychiatrischen Gutachten schuldunfähig. Auch der Mann, der im August 2013 in Büsserach seinen Bruder erschossen hat, kommt nicht vor Gericht. Beide Täter werden stationär therapiert.

Das Tötungsdelikt hatte sich Mitte Januar in einem Villenquartier in Aarau ereignet. Die 81-jährige Frau wurde tot in ihrem Haus aufgefunden. Noch in der gleichen Nacht nahm die Kantonspolizei Aargau den Enkel der Verstorbenen fest.

Besprechungszimmer einer psychiatrischen Anstalt
Legende: Die Mörder von Aarau und Büsserach kommen in eine stationäre Behandlung, es ist die «kleine Verwahrung». Keystone

Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den inzwischen 28-Jährigen ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Er wurde verdächtigt, seine Grossmutter mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.

Schnell zeigte sich, dass der Beschuldigte in schlechter psychischer Verfassung war. Die Staatsanwaltschaft gab deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag.

Der Beschuldigte gestand die Tat im März. Als Motiv gab er an, er habe das Opfer schon seit Monaten nicht mehr als seine Grossmutter wahrgenommen, sondern in ihr einen bösen Sektenführer gesehen.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft kommt nun, gestützt auf ein Gutachten zum Schluss, dass ohne entsprechende stationäre psychiatrische Behandlung beim Beschuldigten ein hohes Risiko für weitere Straftaten bestehe. Zu befürchten seien insbesondere Gewalttaten, die der Mann aus einer wahnhaften Verkennung heraus begehen könnte.

  • Der Antrag für die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung, eine so genannte kleine Verwahrung, ist noch hängig.
  • Der 28-jährige Schweizer befindet sich derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer psychiatrischen Klinik.

Grossmutter als bösen Sektenführer betrachtet

Laut psychiatrischem Gutachten war der 28-jährige Mann zur Tatzeit aufgrund seiner schizophrenen Grunderkrankung nicht mehr in der Lage, eine unmittelbare Einsicht in das Unrecht seiner Tat zu entwickeln.

Dass der Enkel auf seine Grossmutter einstach und sie damit tötete, sei vielmehr das Resultat einer fortschreitenden psychotischen Wahrnehmungsüberflutung gewesen, zitiert die Staatsanwaltschaft aus dem Gutachten. Damit sei die Schuldfähigkeit des 28-jährigen aus forensisch-psychiatrischer Sicht aufgehoben.

Auch Bruder-Mörder von Büsserach ist schuldunfähig

Kleine Verwahrung

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Ein Gericht kann bei einem psychisch schwer gestörten Täter eine stationäre Behandlung anordnen, wenn die Tat mit der psychischen Störung im Zusammenhang steht und die Gefahr weiterer Taten vermindert werden kann.

Die eigentliche Verwahrung betrifft verurteilte Straftäter. Sie ist eine dauerhafte Inhaftierung über die Freiheitsstrafe hinaus.

Der 49-jährige Mann, der im August 2013 in Büsserach seinen Bruder erschossen hat, soll nicht vor ein Gericht gestellt werden. Er war laut einem psychiatrischen Gutachten zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht schuldfähig und soll behandelt werden.

Einen entsprechenden Antrag für eine stationäre therapeutische Massnahme stellte die Solothurner Staatsanwaltschaft beim zuständigen Bezirksgericht. Das Gutachten zeige auf, dass die Tat mit einer psychischen Erkrankung des Beschuldigten in Zusammenhang stehe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

.Der Mann hatte während eines Streits am 13. August 2013 mit einem Gewehr auf seinen Bruder geschossen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und verstarb später im Spital. Der Beschuldigte konnte unmittelbar nach der Tat am Tatort festgenommen werden. Er ist geständig und befindet sich zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug.

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