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Solothurner Baugesetz Politischer Zündstoff: Baupflicht auch im Kanton Solothurn?

Es ist eine bekannte Forderung der Politik: Der Landverschleiss soll gebremst werden. Nun legt auch die Solothurner Regierung Ideen vor, wie sie dieses Ziel erreichen möchte.

Der Solothurner Regierungsrat hat das Planungs- und Baugesetz revidiert. Jetzt können Parteien und Verbände ihre Meinung dazu sagen. Es geht dabei vor allem um die Frage, wie das bestehende Bauland im Kanton besser genutzt werden kann.

Deshalb braucht es ein neues Gesetz:

  • Das eidgenössische Raumplanungsgesetz hält die Kantone an, Massnahmen zu treffen, damit Bauland auch wirklich überbaut wird. Man will das «Horten» von Bauland (z.B. als Spekulationsobjekt) verhindern.
  • Grundsätzlich sollen die Gemeinden nach innen wachsen. Neues Bauland einzonen, das ist durch die strengeren Vorschriften im Raumplanungsgesetz viel schwieriger geworden.
  • Die Kantone sind eingeladen ihre Baugesetze anzupassen.

Das will die Regierung:

  • Der Regierungsrat schlägt eine Bauverpflichtung vor. Ein Landbesitzer muss sein Bauland in einer bestimmen Frist bebauen, wenn dieses Land strategisch wichtig ist für die Gemeinde.
  • Macht ein Landbesitzer nicht vorwärts, kann er nach bestimmten Fristen vom Gemeinderat enteignet werden.
  • Eine solche Enteigenung könnte der Landbesitzer bis an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen.

Deshalb wird es nicht ganz einfach:

  • Im Kanton Aargau hatte die Regierung ebenfalls eine Baupflicht gefordert. Diese wurde von der bürgerlichen Mehrheit im Parlament dann aber stark abgeschwächt im Gesetz.
  • Die Baupflicht tangiert Eigentumsrechte und dürfte deshalb auch im Kanton Solothurn einige politische Diskussionen auslösen.
  • Die Vernehmlassung läuft bis im August, anschliessend wird das überarbeitete Gesetz dem Kantonsrat vorgelegt.

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