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Aargau Solothurn Raser in Unterbözberg: Auto einziehen möglich

Am Wochenende ist ein 22-jähriger Autofahrer mit 149 Stundenkilometern in Unterbözberg durch eine Radarfalle gerast. Dem Mann wurde der Fahrausweis entzogen und sein Fahrzeug beschlagnahmt. Dies ist der erste Fall im Aargau, welcher unter das neue Gesetz fällt, bestätigt die Staatsanwaltschaft.

Am Samstagnachmittag ist ein 22-jähriger Autolenker mit 149 Stundenkilometern in Unterbözberg AG durch eine Radarfalle der Polizei gerast. Dem Mann wurde der Führerausweis entzogen und sein Fahrzeug beschlagnahmt.

Auto beschlagnahmt

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Die Folgen des strengeren Raser-Gesetzes (Andreas Capaul, 7.1.2013)
01:51 min
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Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eröffnet. Sie hat das Auto des Raser beschlagnahmt. Nach Abzug des Toleranzwertes ergab sich eine Geschwindigkeitsübertretung von 63 km/h, wie die Aargauer Kantonspolizei am Sonntag mitteilte.

Zum Verhängnis wurde dem Mann, dass Raser ab diesem Jahr härter angefasst werden: Neu gilt als Raser, wer ausserorts die zulässige Geschwindigkeit um 60 Stundenkilometer überschreitet. Neu drohen Gefängnisstrafen bis zu 4 Jahren, der Ausweis wird für mindestens 2 Jahre eingezogen. Zudem kann das Gericht das Auto einziehen.

Auto einziehen, dann verkaufen

Wenn das Auto im Fall des Aargauer Rasers gerichtlich eingezogen wird, dann würde dieses laut Gesetz verwertet, sprich verkauft, erklärte Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau auf Anfrage. Der Erlös ginge an den Autobesitzer zurück. Allerdings werden Verfahrenskosten, Kosten für das Einstellen des Autos, usw. abgezogen, so Strebel weiter.

Nun muss ein Gericht klären, welche Strafe für den Raser vom Bözberg in Frage kommt. Die Höchststrafe liegt bei 4 Jahren Freiheitsstrafe.

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