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Aargau Solothurn Schaffner Holding AG: Erste GV nach neuen Abzocker-Regeln

Die Premiere ist gelungen: Die 160 anwesenden Aktionäre des Elektronikkomponenten-Herstellers Schaffner haben als erste ihre erweiterten Bestimmungsrechte ausgeübt – und alle neuen Bestimmungen der Abzocker-Initiative diskussionslos durchgewinkt.

«Heute erleben wir eine Premiere», hatte Verwaltungsratspräsident, Daniel Hirschi, die 18. Generalversammlung des Solothurner Unternehmens vielsagend eingeläutet. Erstmals verfügten Aktionärinnen und Aktionäre über deutlich mehr Bestimmungsrechte aufgrund der Abzockerinitiative und der entsprechenden «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)».

Die Einladung an die Anteilseigner für die Generalversammlung zählte zwölf Seiten, anstelle von normalerweise vier Seiten. Der Aufwand für die Vorbereitung der GV – aufgrund der zahlreichen Statutenanpassungen – sei deutlich grösser gewesen, sagte Hirschi. «Noch sind nicht alle Punkte geregelt», sagte er.

Der Verwaltungsratspräsident strich insbesondere die viel diskutierten Vergütungsregelungen hervor; ob die Fixlöhne und Boni für das Management und den Verwaltungsrat vorgängig oder erst nach Bekanntwerden der Jahreszahlen abgesegnet werden sollen. «Für Schaffner ist die Sachlage aber klar: Nur die prospektive – also vorgängige - Abstimmung bringt Rechtssicherheit für das Unternehmen», betonte Hirschi.

Keine Diskussion

Für die Aktionäre war dieser Punkt unumstritten. Mit 90,36 Prozent Ja-Stimmen folgten die Aktionäre ihrem Präsidenten. Wortmeldungen wurden keine ergriffen. Hirschi zeigte sich überrascht: «Ich hätte schon die eine oder andere Wortmeldung erwartet», sagte er nach der Versammlung. Aber offenbar sei dies in Firmen wie Schaffner – mit zwar guten Löhnen aber ohne Lohnexzessen – kein Problem.

Der gesamte Verwaltungsrat erhielt im Geschäftsjahr 2012/13 rund 485'000 Franken zugesprochen. Die Geschäftsleitung erhielt insgesamt 2,67 Mio. Franken, wovon Konzernchef Hagemann mit 958'000 Franken die höchste Entschädigung einstrich.

Alle wiedergewählt

Eine weitere wichtige Neuerung der VegüV ist, dass die Generalversammlung das Präsidium, die Verwaltungsräte, den Vergütungsausschuss sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter einzeln und für die Dauer eines Jahres wählt. Die Abstimmungen sind bindend. Blosse Konsultativabstimmungen sind dazu nicht mehr zulässig.

Alle Verwaltungsratsmitglieder – Suzanne Thoma, Herbert Bächler, Gerhard Pegam, Daniel Hirschi und Georg Wechsler – sowie Hirschi als Verwaltungsratspräsident wurden mit über 99 Prozent wiedergewählt. Dasselbe gilt für den Vergütungsausschuss, den Stimmrechtsvertreter sowie die Revisionsstelle.

Video
«Abzocker»-Initiative auf dem Prüfstand
Aus ECO vom 13.01.2014.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten.

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