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Aargau Solothurn Schenkkreis-Mord: Verurteilte Frau bleibt in Sicherungshaft

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der am Schenkkreis-Mord beteiligten Frau ab: Die 53-Jährige wird also nicht aus der Sicherungshaft entlassen. Die Bundesrichter beurteilen eine Fluchtgefahr als «wahrscheinlich». Früher kamen die Richter noch zu einem anderen Schluss.

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mordes: So lautete das Urteil des Solothurner Obergerichts gegen die angeklagte Frau. Sie hat dieses Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. In dieser Angelegenheit hat das Bundesgericht allerdings noch nicht entschieden. Vorerst ging es nur um die Frage, ob die Frau bis zum definitiven Urteilsspruch aus Lausanne im Gefängnis bleiben muss, wie es das Solothurner Obergericht verfügt hatte.

Das Bundesgericht bestätigt nun diese Verfügung: Die Frau muss in Haft bleiben. Nach dem Urteil der zweiten Instanz habe die Frau «eine gewisse Perspektivenlosigkeit» in der Schweiz. Eine Flucht oder das Untertauchen der Frau sei damit «nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich», heisst es im am Montag veröffentlichten Urteil.

Nach erstem Urteil noch frei gekommen

Die Situation habe sich für die Frau insofern geändert, als sie seither mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als zuvor mit einer langjährigen Freiheitsstrafe rechnen müsse, begründet das Bundesgericht die Ablehnung der Beschwerde.

Video
Urteil Schenkkreismord bestätigt
Aus Schweiz aktuell vom 27.01.2014.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 24 Sekunden.

Die mutmassliche Täterin hatte sich bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil gegen die Sicherungshaft gewehrt. Damals im Jahr 2011 entschieden die Richter in Lausanne noch, dass die Frau aus der Haft entlassen werden müsse. Sie musste sich aber regelmässig bei den Behörden melden. Die Frau hatte diese Auflagen stets erfüllt. Trotzdem muss sie nun also in Haft bleiben, bis die Bundesrichter abschliessend über den Fall entschieden haben.

Erschossen und erstickt

Der Dreifachmord von Grenchen hatte sich im Juni 2009 ereignet. Ein 60-jähriger Mann wurde mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.

Die Beschuldigten erhofften sich bei der in Schenkkreise verwickelten Familie fette Beute. Alle drei Tatbeteiligten hatten sich selber an Schenkkreisen beteiligt. Sie fanden bei der Familie jedoch lediglich 5000 Franken, 600 Euro, Modeschmuck und vier Uhren.

Die beiden eigentlichen Mörder stritten die Tat vor dem Amtsgericht und später vor dem Obergericht nicht ab, betrachteten sich selber jedoch nur als Mitläufer. Auch die Frau spielte ihre Rolle herunter.

Das Amtsgericht und das Obergericht verurteilten alle drei Beteiligten wegen mehrfachen Mordes und anderen Delikten zu lebenslanger Haft. Nach dem Urteil der zweiten Instanz kündeten alle drei Anwälte an, dass sie den Fall vor das Bundesgericht ziehen werden.

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