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BVG-Aufsicht Solothurn stimmt gemeinsamer Stiftungsaufsicht mit dem Aargau zu

Die geplante Zusammenlegung der BVG-Aufsicht in den Kantonen Solothurn und Aargau ist einen Schritt weiter. Im ersten Anlauf ist die Hochzeit der Stiftungsaufsichten Aargau und Solothurn geplatzt. Nun hat der Solothurner Kantonsrat hdie neu ausgearbeitete Vereinbarung bewilligt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 340 Stiftungen gibt es im Kanton Solothurn.
  • Zusammen verwalten sie ein Vermögen von knapp zehn Milliarden Franken.
  • Es sind Vorsorgestiftungen wie beispielsweise Pensionskassen, aber auch eine Stiftung zum Erhalt der Kapelle Lohn oder eine Stiftung, die sich um die Geschichte des Segelfliegens kümmert.
  • Wer diese Stiftungen beaufsichtigen soll, ist seit Jahren umstritten.
  • Neu soll die Aargauer Stiftungsaufsicht die Vorsorgestiftungen überwachen. Die klassischen Stiftungen würden weiterhin vom Kanton Solothurn beaufsichtigt.
  • Das bisherige Gesetz wurde zweimal verlängert, weil man sich nicht einigen konnte. Zuletzt bis Herbst 2017.

Grosses Konkordat?

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Möglicherweise sei diese Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn noch nicht das Ende der Geschichte, sagte der Sprecher der SP im Parlament. Es sei nicht auszuschliessen, dass die Sache in ein paar Jahren mit einem grösseren Konkordat geregelt werde.

Im ersten Anlauf gab es Widerstand gegen eine gemeinsame Stiftungsaufsicht. Grund dafür war die Haltung der kantonsrätlichen Finanzkommission. Diese lehnte die Übertragung der Aufgaben im Bereich der klassischen Stiftungen aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab.

Die neue Vorlage, die nur eine Zusammenlegung der Aufsicht bei Vorsorgestiftungen vorsieht, kommt offensichtlich besser an. Das Solothurner Parlament stimmt mit 82 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Vorhaben zu.

Für die Aufsicht der klassischen Stiftungen braucht es im Kanton Solothurn eine Stelle mit 150 Stellenprozenten.

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