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Aargau Solothurn Solothurner «Konkubinatsstrafe» wird nicht abgeschafft

Konkubinats-Paare haben viele Vorteile. Also müssen sie auch einige Nachteile in Kauf nehmen. Dieser Meinung ist die grosse Mehrheit des Solothurner Kantonsrats. Sie lehnt es ab, die hohen Steuern bei Schenkungen und Erbschaften zu senken.

Im Kanton Solothurn sind Erbschaften und Schenkungen zwischen Ehegatten steuerfrei. Wollen sich jedoch Paare, die in einem Konkubinat leben, etwas schenken oder vererben, wird das mit einem Satz von bis zu 30 Prozent versteuert.

Die ungleiche Behandlung von Ehegatten und Konkubinats-Paaren sei in diesem Fall eine «stossende Ungerechtigkeit», meinte Daniel Urech (Grüne) am Mittwoch im Kantonsrat. Er verlangte mit einem Vorstoss, dass Erbschaften und Schenkungen zwischen Konkubinatspartnern günstiger behandelt werden.

Der Fünfer und das Weggli

Ausser bei seinen Grünen hatte Urech mit seinem Anliegen bei keiner Partei Erfolg. Der Tenor der Debatte: In diesem Einzelfall hätten Konkubinats-Paare zwar tatsächlich einen Nachteil, in vielen anderen Fällen aber grosse Vorteile. Beispielsweise hätten sie im Alter eine höhere AHV als Verheiratete.

Konkubinats-Paare könnten nicht den Fünfer und das Weggli haben, kritisierte etwa SP-Kantonsrätin Susanne Schaffner. Wer Vorteile wolle, müsse auch Nachteile in Kauf nehmen.

Audio
Solothurner «Konkubinatsstrafe» wird nicht abgeschafft (9.3.16)
02:14 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 14 Sekunden.

Solothurn braucht die Einnahmen

Bürgerliche Parlamentarier wiesen zudem darauf hin, dass sich der Kanton Solothurn die Steuerausfälle derzeit nicht leisten könne. Die Regierung hatte geschätzt, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern von Konkubinats-Paaren bis zu einer Million Franken ausmachen könnten.

Mit 9 zu 82 Stimmen unterlagen die Grünen mit ihrem Anliegen deutlich.

(Bildquelle: Colourbox/Symbolbild)

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