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Hammer Gericht
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Solothurner Pensionkasse Der Milliarden-Deal lief korrekt ab

Nach einem Bundesgerichts-Urteil kann Solothurn einen Schlussstrich ziehen unter die Ausfinanzierung der Pensionkasse.

Die Vorgeschichte: In der Pensionskasse des Kantons Solothurn klaffte über Jahre hinweg ein Loch von über 1 Milliarde Franken. 2014 wurde dieses gestopft, das Solothurner Stimmvolk stimmte dem Pensionskassengesetz zu. Wegen eines Rechtsstreits war allerdings bis heute nicht klar, ob bei der Ausfinanzierung der Pensionskasse alles richtig gelaufen ist.

Der Vorwurf: Der Verband der Pensionierten der Solothurner Pensionskasse reklamierte bis vor Bundesgericht, der Kanton habe bei der Ausfinanzierung Geld nicht rechtmässig verwendet. Es handelt sich um den Überschuss aus einem Fonds, mit dem früher die Teuerung auf den Renten ausgeglichen wurde: 26,7 Millionen Franken.

Der Streitpunkt: Die Teuerung auf den Renten wurde infolge der Pensionskassen-Sanierung gestrichen und der Fonds aufgelöst. Der Kanton überwies den Überschuss von 26,7 Millionen in die allgemeine Kasse der Pensionskasse. Das sei eine Zweckentfremdung, protestierte der Verband der Pensionierten. Der Fonds sei zweckgebunden, das Geld müsse als Reserve für eine allfällige spätere Teuerungszulage auf den Renten behalten werden.

Das Urteil: Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Verwendung der 26,7 Millionen Franken durch den Kanton rechtmässig war. Der kantonale Gesetzgeber habe nicht geregelt, wofür genau der Überschuss zu verwenden sei. Deshalb sei es buchhalterisch richtig, die 26,7 Millionen den allgemeinen Mitteln der Pensionskasse zuzuweisen. Damit verblieben sie «im Kreislauf der zweiten Säule».

Die Enttäuschung: Viktor Kissling, Vizepräsident des Verbands der Pensionierten der Solothurner Pensionskasse, kann das Urteil nicht nachvollziehen. Das Bundesgericht habe sich mit der Hauptargumentation des Verbands gar nicht auseinandergesetzt.

Die Freude: Heidi Pauli, Departementssekretärin des Solothurner Finanzdepartements, ist froh, «weil es doch um einen erheblichen Betrag geht, den man jetzt für die Pensionskasse generell verwenden kann. Die Ausfinanzierung ist mit diesem Schritt jetzt definitiv gemacht.»

Audio
Erleichterung und Enttäuschung: die Reaktionen auf das Urteil
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 02.08.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

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