Die Solothurner Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage von Radio SRF verschiedene Medienberichte. Gegen die Gemeindepräsidentin von Egerkingen seien bis am Freitagmorgen zwei Strafanzeigen eingereicht worden. Sie wird beschuldigt, gegen Artikel 320 im Strafgesetzbuch verstossen zu haben: Verletzung des Amtsgeheimnis.
Johanna Bartholdi sorgte im ganzen Land für Schlagzeilen, weil sie an der Gemeindeversammlung vom Montag die Namen von sechs Steuersündern öffentlich verlesen hatte. Zuvor hatte die Gemeinde mit diesem «Pranger» gedroht. Wer die Anzeigen eingereicht hat, ist bei der Staatsanwaltschaft nicht zu erfahren. Die Zeitung «Blick» berichtet, eine der Anzeigen stamme von einem der verlesenen Steuersünder selbst.
Unklar ist ausserdem, ob im Falle einer Verurteilung nur Johanna Bartholdi selbst haftbar ist oder ob der Gemeinderat als Gremium die Verantwortung übernehmen muss. Die Anzeigen würden nun von der Staatsanwaltschaft behandelt, heisst es auf Anfrage.
Gemeinderat Egerkingen rechnete mit Anzeigen
Johanna Bartholdi zeigte sich gegenüber der Sendung «Regionaljournal Aargau Solothurn» am Freitag relativ gelassen. «Der Gemeinderat hat sich für diesen Weg entschieden. Wir sind nicht blauäugig, wir mussten mit diesen Anzeigen rechnen.»
Hängig ist weiterhin ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Solothurner Datenschutzbeauftragte hatte schon vor der Gemeindeversammlung Beschwerde eingereicht gegen die «Pranger»-Verfügung der Gemeinde Egerkingen. Trotz aufschiebender Wirkung dieser Beschwerde hatte die Gemeindepräsidentin an ihrem Vorgehen festgehalten. Wann Gerichts- und Strafverfahren abgeschlossen sind, ist aktuell noch offen.