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Drei Polizisten am Tatort in Hausen.
Legende: Ein 54-jährige Tatverdächtiger soll in Hausen seine Frau und deren Schwester erstochen haben. Keystone
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Tötungsdelikt in Hausen Der Tatverdächtige war wegen häuslicher Gewalt aktenkundig

Bei den Opfern handelt es sich um die Ehefrau des Täters und ihre Schwester. Sie starben an Stichverletzungen.

Die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft hat Neuigkeiten zu den Tötungsdelikten in Hausen veröffentlicht.

  • Die beiden weiblichen Opfer starben an Stichverletzungen im Brustbereich.
  • Beim zweiten Opfer handelt es sich um die 31-jährige Schwester der Ehefrau des mutmasslichen Täters.
  • Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat für den 54-jährigen Tatverdächtigen Untersuchungshaft beantragt.
  • Der Tatverdächtige war wegen häuslicher Gewalt gegenüber seiner Ehefrau aktenkundig.

Bei den beiden Frauen, die am Montagmorgen im aargauischen Hausen Opfer eines Tötungsdelikts wurden, handelte es sich um die 38-jährige Ehefrau des mutmasslichen Täters sowie um deren 31-jährige Schwester. Sie wurden mit einem Messer erstochen.

Die Frauen seien an den Folgen von Stichverletzungen im Brustbereich gestorben, teilte die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Das Tatmesser habe am Tatort sichergestellt werden können.

Die Spurensicherung sei inzwischen abgeschlossen, heisst es weiter. Die Hintergründe der Bluttat und der genaue Tatablauf seien noch unklar. Die Staatsanwaltschaft macht aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben zum Fall.

Die Tat ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus. Die Polizei fand dort in einer Wohnung die Leichen zweier erwachsener Frauen. Sie ging von Anfang an von einem Beziehungsdelikt aus.

Bereits aktenkundig

Für den 54-jährigen Mann, der unter dringendem Tatverdacht steht und noch am Montag verhaftet worden war, hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt.

Der Tatverdächtige war der Polizei bereits bekannt. Die getötete Ehefrau hatte ihren Ehemann im Januar 2017 wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Nach zwei Tagen Haft wurde gegen den Beschuldigten eine zweiwöchige Wegweisung vom gemeinsamen Wohnort verfügt.
Da die Ehefrau in der Folge ihre Anzeige zurückzog, sei das Verfahren anschliessend sistiert worden.

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