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Aargau Solothurn Tötungsdelikt Möhlin: Anklage wegen Mordes

Ein 45-jähriger Mann, der am Pfingstmontag 2013 im aargauischen Möhlin seine Frau brutal getötet hat, ist wegen Mordes angeklagt worden. Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Täter ist geständig.

Dem Mann, der seit Anfang 2014 im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, wird vorgeworfen, am Morgen des Pfingstmontags 2013 zur Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden 38-jährigen Ehefrau in Möhlin gegangen zu sein. Er hat sie unter Einsatz massiver stumpfer Gewalt getötet. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Das Opfer starb an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas, wie ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes rechtsmedizinische Gutachten ergab. Der Täter hat den Hinterkopf des Opfers mehrmals auf den Boden geschlagen.

Der Mann soll vor der Tat seine Frau auf Facebook ausspioniert haben. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der Beschuldigte mehrere Monate zuvor unter fingiertem Namen ein Facebook-Profil erstellt.

Angeklagter gab sich als Facebook-Freundin aus

Schild Bezirksgericht Rheinfelden
Legende: Der Termin für die Gerichtsverhandlung ist noch nicht bekannt. SRF

Er gab sich als Facebook-Freundin aus und erschlich sich das Vertrauen der Frau, um deren Privatleben auszuspionieren. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten litt der Beschuldigte zur Tatzeit an verschiedenen psychischen Störungen, die in direktem Zusammenhang mit der Straftat stehen.

Da diese Störungen andauern und sich behandeln lassen, beantragt die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 20 Jahren die Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme. Wann der Prozess vor Bezirksgericht Rheinfelden stattfindet, steht noch nicht fest.

Am Tag der Tat hatte sich der Mann auf dem Polizeiposten Rheinfelden gemeldet und angegeben, seine Frau getötet zu haben. Die daraufhin ausgerückte Polizeipatrouille und ein Ambulanzteam konnten am Tatort nur noch den Tod der Ehefrau feststellen.

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