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Aargau Solothurn Trotz Widerstand: Aargauer Regierung steht zu Baupflicht

Landbesitzer sollen zur Überbauung eines Grundstücks verpflichtet werden können. An diesem Punkt im neuen Baugesetz scheiden sich die Geister. Der Aargauer Regierungsrat hält in der Vorlage für das Parlament daran fest, ebenso an der Mehrwertabgabe. Wie soll er auch anders.

Der Spielraum ist sehr klein. Mit dem neuen Aargauer Baugesetz sollen die kantonalen Vorgaben an die Regeln auf Bundesebene angepasst werden. Das Schweizer Volk hat im März 2013 dem neuen nationalen Raumplanungsgesetz zugestimmt und auch der Aargau muss darum das bestehende Baugesetz revidieren.

Ein Bagger auf einer Wiese
Legende: Der Aargau muss sein Baugesetz an die Bundesvorgaben anpassen. Für Diskussionen sorgen Mehrwertabgabe und Baupflicht. Keystone

Der Regierungsrat stellte am Freitag dem Parlament die Vorlage zur entsprechenden Revision des Baugesetzes zu. Die Diskussion um die zwei strittigen Punkte geht also bald im Grossen Rat los.

«Bauland der Überbauung zuführen»

Der Regierungsrat will den Druck auf Landeigentümer erhöhen, das eingezonte Land zu nutzen, so wie es das Bundesgesetz fordert. Darin heisst es «die Kantone sind verpflichtet Massnahmen zu treffen um die Bauzonen der Überbauung zuzuführen». Eine Gemeinde soll bei öffentlichem Interesse eine Frist für die Überbauung eines wichtigen Grundstücks setzen können.

Wenn diese Frist ungenützt verstreicht, soll die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Grundstück öffentlich zum Verkauf ausschreiben und den Verkauf zum Verkehrswert an bauwillige Dritte anordnen können, wie der Regierungsrat vorschlägt. Der Punkt hatte schon in der Vernehmlassung für Spannungen gesorgt.

Ein Kaufrecht der Gemeinde, wenn für das Grundstück kein Angebot eingegangen ist, sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Keine Bauverpflichtung soll verfügt werden können, wenn ein Betrieb einen Eigenbedarf in den nächsten 15 Jahren geltend machen kann.

Abgabe auf Minimum mit Spielraum nach oben

Weiter sieht das revidierte kantonale Baugesetz eine Mehrwertabgabe vor, auch dies eine Vorgabe des Bundes. Beim Einzonen von Bauland sollen die Landbesitzer einen Teil des gesteigerten Grundstückswertes an die öffentliche Hand abliefern.

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Familie Müller und Meier sind vom neuen Baugesetz betroffen (11.12.15)
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Der Aargau möchte hier das vom Bund vorgeschriebene Minimum von 20 Prozent festlegen. Die Gemeinden sollen jedoch autonom auch eine höhere Mehrwertabgabe vorsehen können. Die Gemeinden sollen daneben frei sein, auch für Um- und Aufzonungen sowie für andere Planungsmassnahmen eine Mehrwertabgabe zu verlangen und den Satz zu bestimmen.

Der Kanton rechnet dadurch innerhalb von zwei Jahrzehnten mit Mehreinnahmen von 100 bis 200 Millionen Franken. Die Erträge müssen gemäss Bundesvorgabe zweckgebunden für Auszonungsentschädigungen bei materieller Enteignung und für Massnahmen der Raumplanung verwendet werden.

Der Grosse Rat wird die Vorlage im ersten Quartal des kommenden Jahres beraten. Die Mehrwertabgabe soll Anfang 2017 in Kraft treten.

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