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Aargau Solothurn Überlastung der Aargauer Familiengerichte: Neue Lösungen gefragt

Im Aargau werten die Kantons- und Gemeindebehörden momentan ihre Erfahrungen mit den neuen Familiengerichten aus. Aus diesen Auswertungen soll nun eine neue Arbeitsgruppe Lösungen für die dauerhafte Überlastung der neuen Behörde entwickeln.

Bis Ende Jahr soll dem Parlament der Bericht über die Schlussfolgerungen vorliegen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilt. Das Parlament hatte den Kanton und die Justizleitung im September aufgefordert, zusammen mit den Gemeinden auszuloten, wie die Verfahrensabläufe vereinfacht werden könnten.

Aktenberge in einem Regal
Legende: Die Pendenzenberge in den Familiengerichten werden immer grösser. Nun sind neue Lösungen gefragt. Colourbox (Symbolbild)

Seit ihrer Schaffung Anfang 2013 waren die neuen Familiengerichte ständig überlastet, sie erhalten aber nach einem Entscheid des Parlamentes nicht wie geplant mehr Personal. Das Parlament beschloss, einzig die sieben, bereits bestehenden Projektstellen bis Ende 2017 weiterzuführen. Die Justizleitung hatte elf zusätzliche Stellen gefordert.

Die Familiengerichte können der hohen Fallbelastung mit ihren 70 bestehenden, unbefristeten Stellen nicht gerecht werden. Es zeigte sich gemäss Justizleitung, dass die Geschäftslast grösser ist als angenommen. Der ordnungsgemässe Gerichtsbetrieb sei «ernsthaft infrage gestellt».

Kostenverteiler für teure Fälle

Familiengerichte gleich KESB

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Anfang 2013 haben im Aargau die neuen Familiengerichte ihre Arbeit aufgenommen. Sie haben die Aufgaben des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes übernommen, sie entscheiden also zum Beispiel über Vormundschaften und Beistandschaften. In anderen Kantonen heissen die Familiengerichte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Zu politischen Diskussionen führten im Aargau auch die Kosten für die fürsorgerischen Massnahmen - zum Beispiel, wenn ein Kind in ein Heim eingewiesen werden muss. Die Gemeinden befürchten, dass sie zu viel bezahlen müssen.

Die Gemeinden würden wegen teurer Einzelfälle "nicht übermässig" belastet, hält der Regierungsrat in der Antwort zu einem Vorstoss der BDP-Fraktion fest. Die betroffene Person müsse jedoch in einer stationären und anerkannten Einrichtung leben.

Die Gemeindepauschale betrage bei Jugendlichen 1'240 Franken pro Monat. Die Restkosten finanziere der Kanton zu 60 Prozent, weitere 40 Prozent würden alle Gemeinden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl tragen.

Für besonders teure Fälle bei Erwachsenen liegt bereits ein Vorschlag der Regierung auf dem Tisch: Der Aufwand von über 40'000 Franken pro Jahr und Fall soll auf alle Gemeinden verteilt werden. Das Kostenrisiko pro Fall werde somit für jede Gemeinde auf 40'000 Franken pro Jahr begrenzt, erläutert der Regierungsrat.

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