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Aargau Solothurn Umfahrung Mellingen kommt vor Bundesgericht

Als das Aargauer Verwaltungsgericht im Dezember 2015 entschied, die Umfahrung müsse umweltverträglicher gestaltet werden, konnte man dies als Teilerfolg für die Umweltverbände VCS und WWF werten. Doch diese sehen das anders. Sie rufen nun das Bundesgericht an.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Umfahrung Mellingen wird weitergezogen. Zum Teil wenigstens. Es sei eine komplizierte juristische Angelegenheit, sagt Tonja Zürcher, Geschäftsführerin WWF Aargau, gegenüber Radio Argovia. Mehr könne sie momentan nicht dazu sagen.

Auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF bestätigt Jürg Caflisch, Präsident VCS Aargau, den Sachverhalt. Und er ergänzt: «Wir haben auch eine Einwendung gemacht gegen die Projektänderung des Kantons.»

Komplizierter Streit

Weiterer Konflikt

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Legende: Visalisierung ZVG

Auch bei einer weiteren Reussbrücke gibt es Widerstand. Eine Firma will eine Hängebrücke bauen von Niederwil nach Stetten. Mittels einer Leitung auf der Brücke will sie Gülle aus einem Masthof in eine Biogas-Anlage transportieren. Das Projekt liegt ab Montag auf. Pro Natura Aargau hat angekündigt, eine Einwendung zu deponieren.

Damit geht das umstrittene Umfahrungsprojekt in eine weitere Runde. Und es wird noch komplizierter, in dieser Angelegenheit den Überblick zu behalten.

Der Kanton hatte nämlich schon vor dem Entscheid des Verwaltungsgerichts das Projekt teilweise überarbeitet. Diese Projektänderung liegt bis zum 2. Februar öffentlich auf.

Die Anpassungen führen zu Mehrkosten. Das Aargauer Volk hatte die 36,5 Millionen Franken kostende Umfahrung im Mai 2011 deutlich befürwortet. Seither dauert das juritische Seilziehen an.

Teilerfolg vor Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil im Dezember 2015 den beiden Umweltverbänden teilweise Recht gegeben. Es kam zum Schluss, dass das Bauprojekt im Abschnitt 1 zwischen Birrfeldstrasse und Kreisel Tanklager gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz verstösst.

Den Abschnitt 2 zwischen Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse erachtet das Verwaltungsgericht als gesetzeskonform. Mit dem Bau des Abschnitts 2 darf jedoch erst begonnen werden, wenn der Abschnitt 1 rechtskräftig bewilligt ist.

Problem 1: Der Hügel

Das Problem im Abschnitt 1 ist der Gruemet-Hügel. Er ist ein Landschaftsobjekt von nationaler Bedeutung. Durch die Umfahrung würde der Hügel angeschnitten. Auch Wald müsste gerodet werden. Das sei nicht zulässig, findet das Verwaltungsgericht.

Der Regierungsrat schlägt nun vor, die neue Kantonsstrasse um bis zu 7,5 Meter vom Fuss des Gruemet-Hügels in das benachbarte Landwirtschaftsland zu versetzen.

Umfahrung Mellingen

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  • Mai 2001: Volks-Ja zu Umfahrung
  • Frühling 2013: Baubewilligung, Einsprachen WWF/VCS
  • Mitte 2014: Verwaltungsgericht will Gutachten der ENHK
  • Februar 2015: Gutachten liegt vor
  • Nov. 2015: Regierung legt Projektänderung vor
  • Dez. 2015: Verwaltungsgericht verlangt Projektänderung
  • Jan. 2016: Auflage Projektänderung, Weiterzug Bundesgericht, Einwendung

Problem 2: Die Brücke

Dem Verwaltungsgericht gefiel auch die geplante Brücke über die Reuss nicht. Diese sei weniger massiv zu gestalten. So könnten die Auswirkungen auf die Landschaft minimiert werden, urteilte das Gericht.

Auch diese Kritik hat die Regierung in ihren Änderungen jetzt aufgenommen. Sie will die Brückenbrüstung transparenter gestalten.

Bundesgericht vor Grundsatzentscheid

Dass WWF und VCS trotz Teilerfolg vor Verwaltungsgericht das Urteil weiterziehen, ist damit zu erklären, dass die Verbände gehofft hatten, das Verwaltungsgericht würde die ganze Umfahrung als unnötig erachten. Eine weitere Hoffnung bestand darin, die Brücke über die Reuss verhindern zu können. Die Verbände hätten sich einen Tunnel unter der Reuss gewünscht.

Die Verbände wollen auch noch genauer wissen, wie sich die Umfahrung auf geschützte Tiere auswirken wird. Und vor allem: Dass das Verwaltungsgericht die Null-Variante, also gar keine Umfahrung, nicht geprüft habe, versteht Tonja Zürcher vom WWF nicht. Auch die Variante eines Tunnels anstelle einer Brücke habe das Gericht nicht thematisiert.

Tonja Zürcher: «Der Entscheid des Gerichts ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden weiterhin versuchen, diese Variantenüberprüfung reinzubringen.» Und diese Überprüfung soll jetzt eben das Bundesgericht anordnen.

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