Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Unfall-Lokführer von Olten zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Der Lokführer, der für die Zugskollision vom Oktober 2011 in Olten verantwortlich ist, wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er akzeptiert das Urteil, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft mitteilt. Der heute 49-Jährige hatte ein Rotlicht überfahren.

Der Lokführer war am Abend des 6. Oktobers 2011 mit dem «Läufelfingerli» unterwegs, dem Regionalzug, der von Sissach über Läufelfingen nach Olten fährt. Bei der Einfahrt in den Bahnhof Olten überfuhr der heute 49-Jährige ein Rotlicht und rammte einen S-Bahn-Zug, der von Basel kommend ebenfalls in den Bahnhof Olten einfahren wollte.

Beim Unfall entgleisten die beiden Züge. Der Lokomotivführer der S-Bahn aus Basel sowie einer der 28 Passagiere wurden leicht verletzt. An den SBB-Zügen und an den Bahn-Anlagen entstand ein Sachschaden von über drei Millionen Franken.

Strafe wegen Störung des Eisenbahnverkehrs

Nun hat die Solothurner Staatsanwaltschaft ihre Strafuntersuchung abgeschlossen, wie das Regionaljournal Aargau Solothurn am Mittwochmittag berichtete. Der Lokführer des «Läufelfingerli» wird wegen «fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs» zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Durch die Kollision seien der Zugverkehr während Stunden gestört und die Zugreisenden der beiden Züge erheblich gefährdet worden, heisst es zur Begründung.

Der Lokführer akzeptiert das Urteil. Wie hoch die Geldstrafe genau ist, will die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Regionaljournals nicht bekannt geben. Zahlen muss der Lokführer die Strafe nur, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren wieder etwas zu Schulden kommen lässt.

Audio
Bedingte Geldstrafe für Oltner Unfall-Lokführer (21.11.2013)
01:02 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 2 Sekunden.

Kontrollsystem war nicht auf dem neuesten Stand

Abgeschlossen ist der Fall auch für die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes. Diese hatte im Mai 2013 ihren Schlussbericht veröffentlicht und darin kritisiert, dass an der Unfallstelle in Olten ein veraltetes Kontrollsystem installiert gewesen war. Dieses System konnte nicht verhindern, dass der Zug am Haltesignal vorbeifuhr, beziehungsweise noch rechtzeitig halten konnte.

Die Unfalluntersuchungsstelle hatte in ihrem Bericht jedoch darauf verzichtet, eine Sicherheitsempfehlung abzugeben. Der Grund: die SBB hatten in der Zwischenzeit bereits ein modernes Überwachungssystem in Betrieb genommen. Zum Zeitpunkt der Kollision war das System bereits vorinstalliert, aber noch nicht aktiviert.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel