Es klingt wie ein Wundermittel für Gemeinden, um sich gegen unbeliebte Bauprojekte zu wehren. Verhängt eine Gemeinde eine Planungszone, kann dort tatsächlich nur noch schwer etwas gebaut werden, in den nächsten drei bis fünf Jahren.
Doch völlig wahllos können Planungszonen nicht eingesetzt werden, erklärt Beat Ries, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes Aargau im Gespräch mit dem Regionaljournal. Bauherren haben durchaus die Möglichkeit, sich zu wehren. Trotzdem können Planungszonen Bauprojekte natürlich verzögern.
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