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Aargau Solothurn Windischer Parlament: Familienkonstellationen «eher selten»

Im Einwohnerrat Windisch gab am Mittwochabend ein aussergewöhnlicher Fall zu diskutieren. Der SVP-Kandidat für das Vize-Ratspräsidium hat sich zurückgezogen. Das Parlament hatte Bedenken, weil dieser der Sohn der aktuellen Frau Gemeindeammann ist. Rechtlich möglich wäre diese Konstellation aber.

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Fall Windisch kein Problem sagt Martin Süess von der Gemeindeabteilung (30.1.2014)
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Philipp Ammon sitzt für die SVP im Einwohnerrat Windisch und wollte nun auch Vize-Ratspräsident werden. Seine Mutter, Heidi Ammon, ist Frau Gemeindammann in Windisch. Da der Vizepräsident meist auch später Ratspräsident wird, könne dies heikel sein, fand der Einwohnerrat. Er befürchtete einen Interessenkonflikt.

Verschiedene Medien haben über den Fall in Windisch berichtet. Gewählt wurde schliesslich der CVP-Vertreter Anton Burger. Philipp Ammon hat seine Kandidatur zurückgezogen.

Die Mutter-Sohn-Konstellation mag politisch heikel sein. Rechtlich sei sie aber erlaubt, sagt Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes der kantonalen Gemeindabteilung auf Anfrage des Regionaljournals von Radio SRF. «Das kantonale Recht sieht hier keine Unvereinbarkeit vor. (...) Solche Konstellationen sind uns keine bekannt, was nicht heisst, dass sie nie vorkommen», so Martin Süess weiter.

Das Unvereinbarkeitsgesetz des Kantons Aargau geht auf das Jahr 1983 zurück. Hier steht unter anderem dass «Verwandte und Verschwägerte bis und mit dem 2. Grade, Ehegatten, eingetragene Partner sowie Ehegatten und eingetragene Partner von Geschwistern nicht Mitglieder der gleichen Behörde» sein dürfen .

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