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Aargau Solothurn Wolfwiler muss sein Chalet komplett abreissen

Zuerst stand am Waldrand von Wolfwil ein Hühnerhaus. Dann wurde daraus ein Hundezwinger. Seit Kurzem steht an Stelle des Häuschens ein doppelstöckiges Chalet zum Wohnen. Dieser letzte Ausbau sei illegal gewesen, sagt jetzt das Bundesgericht. Die Wohnhütte muss komplett entfernt werden.

Die Geschichte rund um das Häuschen am Wolfwiler Waldrand ist lang. Während 20 Jahren wurde es immer wieder um- und ausgebaut. Zuletzt wurde der alte Schopf abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein chaletartiges Häuschen mit einer Grundfläche von 6,5 auf 6,5 Metern wurde hingestellt.

Bei einem Augenschein 2011 stellte das kantonale Baudepartement fest, dass in grossem Ausmass vom Baugesuch abgewichen wurde. Im Gesuch war lediglich von einem Schuppen zur Lagerung von Brennholz die Rede. Nun aber fanden die Kantonsvertreter beim Augenschein eine Stehbar, einen Teppich, einen Fernseher und «alles Mögliche», wie sich Departements-Jurist Christoph Schlaefli erinnert.

Holz-Unterstand mit Fernseh-Zimmer?

Für das Baudepartement war klar: Es handelt sich nicht um einen Unterstand für Brennholz, sondern um ein illegal, ausserhalb der Bauzone, erstelltes Wohnhaus. Die Überschreitungen der Baueingabe seien so massiv, dass das Häuschen abgerissen werden müsse.

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Das Chalet muss weg, sagt das Bundesgericht (22.1.2014)
02:07 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

Gegen den Abriss wehrte sich der Besitzer mit einer Beschwerde vor dem Solothurner Verwaltungsgericht. Mit Erfolg: Das Gericht tolerierte den Neubau unter Auflagen. Es befahl zwar, das Häuschen müsse umgebaut werden, etwa sei auf den Wasseranschluss zu verzichten. Grundsätzlich dürfe der Bau aber stehen bleiben.

Das Urteil des Bundesgerichts ist klipp und klar

Gegen dieses Urteil wehrte sich wiederum das Bundesamt für Raumentwicklung. Die strengen Gralshüter des Schweizer Raumplanungsgesetztes zogen das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts weiter vors Bundesgericht. Und dieses kommt nun zum gleichen Schluss, wie 2011 bereits das kantonale Baudepartement: Das Häuschen muss weg.

«Der Neubau ist unstreitig nicht zonenkonform», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil unmissverständlich. «Der Ersatz des ehemaligen Hundezwingers durch ein Wohnhaus erfolgte ohne Bewilligung und kann auch nachträglich nicht bewilligt werden».

Häuschen muss abgerissen werden

Das Bundesgericht hält fest, der Hausbesitzer habe «bösgläubig» gehandelt. Das heisst: Der Besitzer wusste genau, dass er das Häuschen illegal baut. Aber auch Gutgläubigkeit hätte den Hausbesitzer nicht vor dem Abriss bewahrt. Die Abweichungen vom Gesetz seien viel zu gross, kommt das Bundesgericht zum Schluss.

Im Weiteren betont das Bundesgericht die gewichtigen Interessen der Raumplanung, die es zu berücksichtigen gebe: «Die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet stellt eines der grundlegendsten Prinzipien des Raumplanungsrechts des Bundes dar».

Kanton begrüsst das strenge Urteil

Christoph Schlaefli, der Leiter Rechtsdienst im Solothurner Bau- und Justizdepartement zeigt sich gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF erfreut darüber, dass das Bundesgericht die grosszügige Praxis des Verwaltungsgerichts nun korrigiert hat. Das sei wichtig für künftige Fälle und künftige Bauherrschaften: «Es ist ein Zeichen, dass man nicht einfach drauflosbauen kann und dann darauf hoffen kann, dass aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf einen Abriss verzichtet wird».

Das Urteil passe zur Tendenz des Bundesgerichts, welches in den letzten Jahren Beseitigungen strenger angeordnet habe, um die Interessen der Raumplanung zu wahren.

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