Das Urteil - eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten - ist nahe an der Forderung der Basler Staatsanwaltschaft von 18 Monaten bedingt. Für den Richter war klar, dass der Angeklagte während Jahren bewusst zu grosszügig Arbeitsbewilligungen erteilt hat.
Der Richter betonte, das Gesetz schreibe klar vor, welche Unterlagen für eine Arbeitsbewilligung nötig seien. Viele der eingereichten Papiere wiesen aber Lücken auf. Der Angeklagte argumentierte zu seiner Verteidigung, dass er bloss seinen Ermessensspielraum ausgespielt habe. Der Richter bezeichnete das als Schutzbehauptung, das Gesetz lasse keinen Ermessensspielraum zu. Allerdings stellte der Richter auch klar, dass der Angeklagte den Grossteil seiner Arbeit tadellos erledigt habe.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Sie hat noch nicht entschieden, ob sie das Urteil weiter ziehen will.