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Basel Baselland Auch die Baselbieter Verwaltung ist jetzt «öffentlich»

Seit dem 1. Januar ist im Kanton Baselland das neue Informations- und Datenschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz verlangt von den Behörden die Umstellung auf das Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente sind nicht mehr grundsätzlich geheim sondern grundsätzlich öffentlich.

 Im Kanton Basel-Stadt ist die grosse Welle von Gesuchen um Einsichtnahme in amtliche Dokumente ausgeblieben. Ein Jahr nach Einführung des Öffentlichkeitsprinzips sind lediglich 35 bis 40 Gesuche eingegangen. Die definitiven Zahlen werden erst Anfang Januar vorliegen.

Bei einem Drittel der Anfragen ist die Einsicht in ein amtliches Dokument verweigert worden, zwei Dritteln der Gesuche wurde stattgegeben. In zwei Fällen wurden abschlägige Entscheide beim Basler Verwaltungsgericht angefochten. Beide Fälle sind noch hängig.

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