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Basel Baselland Basler Regierung legt Pensionskassenrevision vor

Die Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt soll in Zukunft nicht mehr voll ausfinanziert werden, dies schlägt die Basler Regierung im neuen Pensionskassengesetz vor. Gleichzeitig will sie am das Leistungsprimat festhalten, daran stören sich die bürgerlichen Parteien.

Die Basler Regierung schlägt dem Basler Grossen Rat den Wechsel von der Voll- zur Teilkapitalisierung vor. Dies bedeutet, dass die Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt (PKBS) in Zukunft nicht mehr voll ausfinanziert sein soll. Als Sicherheit soll aber die Staatsgarantie eingeführt werden.

Die Pensionskassenreform, wie sie die Regierung vorlegt, soll das Leistungsprimat beibehalten werden. Diese beiden heiklen Punkte hatte die Basler Regierung bisher offen gelassen. Nun geht das Gesetz in die Vernehmlassung.

Schon im Januar 2013 hatte Finanzdirektorin Eva Herzog diese Variante als die «günstigste Lösung» bezeichnet. Mit der Teilkapitalisierung würden weder der Kanton, noch die Versicherten, die BVB, die IWB und die Spitäler zusätzlich belastet.

Heftige Kritik von den Bürgerlichen

Erwartungsgemäss ist die umstrittenste Frage diejenige nach dem Primat. Beim Beitragsprimat hängen die Leistungen für die Rentner von den gezahlten Beiträgen ab. Beim Leistungsprimat ist die Höhe der Leistungen klar definiert. Die Regierung hat sich nun für das Leistungsprimat entschieden. Die bürgerlichen Parteien kritisieren diesen Entscheid.

Die Parteipräsidenten der bürgerlichen Parteien äussern sich im «Regionaljournal Basel» von Radio SRF kritisch. Besonders deutlich sagt es Daniel Stolz, Präsident der Basler FDP. Die Finanzdirektorin habe ihr Versprechen gebrochen. Für Sebastian Frehner (SVP) entspricht die Vorlage seinen «schlimmsten Albträumen». Da auch CVP und GLP unzufrieden sind mit der Pensionskassenrevision dürfte Finanzdirektorin Eva Herzog im Grossen Rat ein eisiger Wind entgegen wehen.

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