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Tramline 3 Basler Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen BVB-Million ein

Rund um das Millionenversprechen der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) an die französischen Partnergemeinden im Zusammenhang mit der Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint-Louis (F) ist strafrechtlich nichts zu beanstanden. Die Basler Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Die umfangreichen Abklärungen habe eindeutig keine Anhaltspunkte auf strafrechtlich relevante Handlungen ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Geprüft wurden die Tatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung beziehungsweise der ungetreuen Amtsführung.

Kein Vermögensschaden

Mehrere verantwortliche Personen seien einvernommen und Dokumente geprüft worden. Dabei haben die Ermittler gemäss Mitteilung kein strafrechtlich sanktioniertes pflichtwidriges Verhalten feststellen können. Zudem sei kein Vermögensschaden verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft hat daher eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Diese ist noch nicht rechtskräftig; innert zehn Tagen sind Beschwerden möglich.

Eröffnet hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im Dezember 2016 nach Medienberichten zu einem Bericht der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt. Darin hatte diese das Millionenversprechen kritisiert, weil diesem keine konkrete schriftliche Vereinbarung zugrunde liege.

Mündliches Versprechen

Das Versprechen über eine Million Euro an einen Elsässer Gemeindeverbund im Zusammenhang mit der Verlängerung der Tramlinie 3 war 2012 mündlich vom damaligen BVB-Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath und dem Basler Regierungsrat Hans-Peter Wessels gegeben worden. Formalisiert wurde es in der Folge jedoch bis heute nicht.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Grossen Rates hatte das Millionen-Versprechen ohne saubere Dokumentation und Leistungsdefinition Ende Juni sehr harsch kritisiert. Noch am selben Tag traten BVB-Verwaltungsratspräsident Paul Blumenthal und sein Vize Paul Rüst per sofort zurück.

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