Obwohl er nun seit zehn Jahren im Beruf sei, sei ihm ähnliches noch nicht vorgekommen, sagt Staatsanwalt Daniel Stehlin. Denn dass Polizisten selber Hanf anbauen und verkaufen sei wohl einmalig in der Baselbieter Justiz-Geschichte.
Das Ehepaar hatte über ein Jahr lang in seinem Keller Hanf angepflanzt und rund 28 Kilogramm geerntet. Damit erwirtschafteten die beiden über 70'000 Franken. Weshalb das Ehepaar ins Hanfgeschäft einstieg blieb bei der Verhandlung vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz unklar. Die Gründe seien sehr persönlich, sie möchten sich nicht weiter dazu äussern, sagten die beiden Angeklagten aus. Sie entschuldigten sich bei ihren ehemaligen Berufskollegen und -Kolleginnen für den Image-Schaden, den sie der Polizei durch ihr Handeln bescherten. Beide arbeiten inzwischen nicht mehr an ihrer vorherigen Stelle.
Das Baselbieter Strafgericht führte die Verhandlung in einem sogenannten verkürzten Verfahren durch. Diese Möglichkeit sieht die Strafprozessordnung in Fällen vor, bei denen die Beweislage eindeutig ist und die Angeklagten geständig sind. «Wenn die Beweislage klar ist und die Angeklagten geständig sind, muss kein reguläres Beweisverfahren durchgeführt werden. Dadurch entstehen nur zehntausende Franken an unnötigen Kosten», so Staatsanwalt Daniel Stehlin. Ein dritter Angeklagter war mit diesem abgekürzten Verfahren nicht einverstanden. In seinem Fall muss das Gericht das ganze Beweisverfahren durchführen.