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Basel Baselland Fusionsintiativen können dem Volk vorgelegt werden

Die Fusionsinitiativen in Basel-Stadt und Baselland sind rechtsgültig. Die Beschwerdefrist gegen die Parlamentsentscheide ist abgelaufen. Die Frage über die Rechtsgültigkeit der Initiative war vor allem im Baselbieter Landrat umstritten.

Die Frage nach der Rechtsgültigkeit war vor allem im Baselbieter Landrat umstritten. Umstritten war die paritätische Zusammensetzung des Verfassungsrates sowie dessen Kompetenz, bereits die ersten Gesetze auszuarbeiten.

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Fusionsinitiativen sind gültig (20.2.2014)
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Deshalb wurde bereits am Rande der Landratsdebatte gemunkelt, dass wohl am Ende ein Gericht über die Rechtsgültigkeit entscheiden werde. Nun aber ist die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen.

Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung. Zunächst beraten die zuständigen Kommissionen die Vorlage, danach die Parlamente, also der Basler Grosse Rat und der Landrat in Baselland. Die Beratungen könnten bis zu den Sommerferien beendet sein. Diese Zeitprognose wagt der Generalsekretär der Baselbieter Sicherheitsdirektion gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.

Einzige Stolpersteine auf dem Weg zur Volksabstimmung könnten noch Anträge in den Parlamenten sein. Doch dies scheint unwahrscheinlich. Denn beide Seiten, sowohl Gegner wie auch Befürworter der Kantonsfusion möchten die Initiativen möglichst rasch dem Volk vorlegen. Der früheste realistische Abstimmungstermin ist laut Mathis der 21. September 2014.

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