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Grosser Rat Strengere Auflagen für Airbnb-Vermieter in Basel

Auch private Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten müssen künftig eine Gasttaxe zahlen.

Der Grosse Rat hat heute beschlossen, dass die Regierung, sofern sie Bedarf erkennt, künftig von allen Beherbergungsbetrieben verlangen kann, dass diese sich bei den Behörden registrieren. Im Fokus dieses Begehrens steht insbesondere die Parahotellerie, also beispielsweise Angebote wie Airbnb.

Damit sollen für Hotels und privater Vermieter «gleich lange Spiesse» geschaffen werden, wie mehrere Mitglieder des Grossen Rats ausführten. Gegen diese Möglichkeit, private Anbieter zu einer Registrierung zu verpflichten, wehrten sich FDP und LDP. Für private Anbieter sei dies ein unnötiger administrativer Aufwand.

Christoph Brutschin, Vorsteher des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartements, konterte, Hoteliers und Basel Tourismus wünschten die Registrierungspflicht ausdrücklich. So stimmten letztlich auch die CVP und Teile der SVP mit der Linken.

Gleichzeitig erhöhte der Grosse Rat die Gasttaxe. Der bisherige Fixbetrag von 3,50 Franken pro Person und Nacht wurde in eine Tarifbandbreite von 3,60 bis 4,20 Franken umgewandelt. Diese Taxen gelten auch für die Parahotellerie, also beispielsweise Plattformen wie Airbnb.

2016 hatte der Kanton mit der Gasttaxe brutto 4,3 Millionen Franken eingenommen. Die Regierung erhofft sich durch das neue Gesetz zusätzliche 200'000 bis 300'000 Franken zugunsten von Basel Tourismus.

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