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Einbügerungen Grosser Rat stutzt die Einbürgerungsinitiative der SVP

Das Basler Parlament erklärt zwei Punkte der SVP-Initiative für ungültig. Diese würden Bundesrecht widersprechen. Die Einbürgerungsinitiative der SVP fordert, dass in Basel Straftäter und Sozialhilfeempfänger keinen Schweizer Pass mehr erhalten.

Mit diesem Entscheid folgt der Grosse Rat der Empfehlung der Regierung. Diese beantragte, die verlangte Sozialhilfe-Klausel und den Rechtsanspruchs-Ausschluss ungültig zu erklären.

Heftige Vorwürfe gegen die SVP

Die SVP-Initiative

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Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist, Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht voll zurückbezahlt hat, soll nicht mehr eingebürgert werden dürfen.

Diesem Entscheid ging eine lebhafte Debatte voraus. Die SP warf der SVP vor, Sozialhilfeempfänger und Kriminelle auf eine Stufe zu stellen, sei «Menschenverachtend». SP-Grossrätin Tanja Soland warf der SVP vor nicht mit offenen Karten zu politisieren: «Vielleicht sollten Sie eine Initiative lancieren, in der sie ihre wahren Anliegen reinschreiben. Für Sie gilt vermutlich nur jemand als echter Schweizer, der auf dem Rütli dabei war.» Die SP bat, die Initiative zurückzuziehen, da die Einbürgerungsregeln bereits auf Bundesebene stark verschärft worden seien. Im Abstimmungskampf ginge es sonst wohl nur darum, Ausländer schlecht zu machen.

SVP verteidigt Forderungen

Die SVP wies die Kritik von sich. Der gleiche Wortlaut der Berner Initiative sei vom Bundesgericht geschützt worden, da eine bundesrechtskonforme Auslegung möglich sei. Das Parlament entschied schliesslich mit 76 gegen 10 Stimmen, die Initiative nicht direkt dem Volk vorzulegen, sondern zur Berichterstattung an die Regierung zu überweisen. Eine ähnliche Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP im Kanton Bern war 2013 an der Urne überraschend angenommen worden.

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