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Basel Baselland Initiative für Verbot von Vermummung bleibt ungültig

Das Basler Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Entscheid des Grossen Rats abgewiesen. Dieser hatte die Initiative der Jungen SVP für unzulässig erklärt

Das Gericht folgte in seiner am Montag publizierten Argumentation weitgehend den Ausführungen der Basler Regierung. Demnach ist ein generelles Vermummungsverbot im öffentlichen Raum nicht verhältnismässig, soweit es überhaupt der Verfolgung öffentlicher Interessen diene.

Die Regierung hatte unter anderem argumentiert, ein generelles Vermummungsverbots zum Schutz von muslimischen Frauen könnte kontraproduktiv sein, indem es diese Frauen in den privaten Raum zurückdrängen könnte. Auch zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und religiösen Friedens sei ein generelles Vermummungsverbot weder geeignet noch erforderlich, schreibt das Verfassungsgericht weiter. Wie die Regierung hält auch das Gericht fest, dass in Basel nur sehr wenige Frauen einen Gesichtsschleier trügen.

Die Initiative der Jungen SVP Basel-Stadt war im Dezember 2012 mit 3788 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Regierung beantragte dem Grossen Rat, die Initiative als rechtlich unzulässig zu erklären. Diesem Antrag folgte das Parlament im Mai 2013.

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