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Urteil unterlassene Nothilfe
Aus 10 vor 10 vom 28.03.2014.
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Basel Baselland Keine unterlassene Nothilfe: Freispruch in «Bancomat-Fall»

Das Baselbieter Strafgericht hat einen Mann vom Vorwurf der unterlassenen Nothilfe freigesprochen. Der Mann hatte einem Jugendlichen, der vor einem Bancomaten zusammengebrochen war, nicht geholfen. Das Gericht akzeptierte die Begründung des Angeklagten.

Mann steht vor Bancomat.
Legende: Der Angeklagte hatte nach dem Geldabheben den Verdacht, der Jugendliche sei zum Schein zusammengebrochen (Symboldbild). Keystone

Der Vorfall ereignete sich an einem Sommerabend 2011. Ein 15-jähriger Jugendlicher wollte an einem Bancomaten in Aesch Geld für die Sommerferien abheben. Vor dem Geldautomaten wurde ihm plötzlich schwindlig und er brach ohnmächtig zusammen.

Dies filmte die Überwachungskamera der Bank - und sie filmte auch einen anderen Mann. Dieser war vor dem Jugendlichen am Bancomaten und hatte beobachtet, wie der Jugendliche zusammenbrach. Anstatt zu helfen oder die Sanität zu rufen, fuhr er in seinem Auto davon.

Der Mann, ein 48-jährigerUnternehmer aus dem Birseck, steht heute deswegen vor dem Strafgericht in Liestal. Er hatte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten, wegen unterlassener Nothilfe. Gegen diesen Strafbefehl hat er aber Rekurs eingelegt, darum kommt es zur Verhandlung.

Audio
Freispruch des Baselbieter Strafgerichts (28.3.2014)
03:08 min
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Freispruch des Strafgerichts

Das Strafgericht spricht ihn nun frei. Es akzeptiert die Begründung des Angeklagten. Dieser war kurz vor dem Vorfall aus den Ferien in Südfrankreich zurückgekommen. Dort war er überfallen worden. Nun vermutete er, der Jugendliche sei nur zum Schein zusammengebrochen: ein Trick, um ihn zu überfallen. Der Mann kehrte eine Viertelstunde nach dem Vorfall an den Ort zurück. Inzwischen hatte sich der Jugendliche ein paar Meter weiter geschleift. Der Mann sah ihn nicht mehr und dachte, es sei alles in Ordnung.

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