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Dürr betonte, dass Jugendliche nur in «seltenen Extremfällen» in Ausschaffungshaft genommen würden.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 13.11.2019. Bild: Keystone
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Neues Justizvollzugsgesetz Basel darf Jugendliche weiterhin in Ausschaffungshaft nehmen

Der Basler Grosse Rat stimmt der Totalrevision des Justizvollzugsgesetzes im zweiten Anlauf zu.

SP auch bei zweiter Lesung ohne Erfolg

Die SP blieb mit Unterstützung des Grünen Bündnisses bei ihrem Streichungsantrag. Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft für Jugendliche, die nicht von Erwachsenen getrennt untergebracht werden könnten, widersprächen der Kinderrechtskonvention. «Wir müssen internationales Recht endlich einhalten», sagt SP Grossrätin Ursula Metzger.

Bei der Detailberatung unterlag die Ratslinke in der zweiten Lesung aber. Der Streichungsantrag der SP wurde mit 50 zu 47 Stimmen abgelehnt. Schliesslich wurde das im Grundsatz unbestrittene neue Justizvollzugsgesetz einstimmig bei lediglich einer Enthaltung angenommen.

Bürgerliche setzen sich durch

Die Präsidentin der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission und Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr plädierten erneut dafür, der Totalrevision ohne Änderung zuzustimmen. Dürr betonte, dass Jugendliche nur in «seltenen Extremfällen» in Ausschaffungshaft genommen würden. In den vergangenen drei Jahren sei dies nur zweimal der Fall gewesen.

Konfusion in erster Lesung

Die Behandlung der Totalrevision des Gesetzes über den Justizvollzug hatte in der ersten Lesung Mitte Oktober zu einer Konfusion geführt. Mit einem Zufallsmehr von 46 zu 45 Stimmen war ein Änderungsantrag der SP angenommen worden, wonach Jugendliche grundsätzlich von der Ausschaffungshaft verschont werden sollten.

In der Folge verhinderte der Ratspräsident Heiner Vischer (LDP) mit Stichentscheid aber die damit zwingend gewordene Streichung der Haftanordnungsbestimmungen.

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