Vor dem Basler Zivilgericht wird demnächst ein Fall behandelt, bei dem es um gewerbsmässigen Wucher geht. So heisst es zumindest in der Anklageschrift. Den Vermietern wird vorgeworfen, sie hätten die Notlage ihrer Mieterinnen und Mieter ausgenutzt und daraus Profit geschlagen. Die Notlage der Mieter bestand darin, dass sie kein Einkommen oder offene Betreibungen hatten, oder Sozialhilfeempfänger waren.
Verlangte Mietzinsen laut Anklageschrift
Grösse in m2 | kein Fenster | Mietzins netto | ortsüblicher Mietzins (inkl. Möblierung) |
5.18 | x | 630 Franken | 193 Franken |
7.61 | 630 Franken | 281 Franken | |
5.09 | 680 Franken | 191 Franken |
Dass die Notlage von Sozialhilfeempfängerinnen und Empfängern ausgenutzt wird, kommt nicht jeden Tag vor, aber es sei auch nicht selten, sagt der Leiter der Basler Sozialhilfe, Ruedi Illes.
Wir können kaum etwas gegen Wucher tun.
Der behördliche Handlungsspielraum sei aber klein. Intervenieren könne die Sozialhilfe nicht, weil sie selber nicht Vertragspartnerin (Mieterin) sei. Viele Sozialhilfeempfänger würden die überteuerten Mieten demnach einfach hinnehmen, weil sie Angst hätten, sich zu wehren: «Viele haben Angst vor einer Kündigung», sagt Illes.
Ausziehen ist auch selten eine Option
Auch sei es vielen Sozialhilfeempfängerinnen nicht möglich eine andere Wohnung zu finden: «Das sind oft Menschen, die Schulden haben oder kein Einkommen haben», sagt Illes.
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