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Basel Baselland Verwaltung stützte sich auf Regierungentscheid, den es nicht gibt

Während der Kunstmesse Art, könne man Kunstveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen nur bewilligen, wenn die Messe nichts dagegen habe. So begründete die Allmendverwaltung einen ihrer Entscheide und stützte sich dabei auf einen Regierungsratsbeschluss. Einen solchen Beschluss aber gibt es gar nicht.

Wer in Basel auf dem Barfüsserplatz ein Beachvolleyball-Turnier oder auf dem Messeplatz eine Tanzperformance veranstalten will, braucht eine Bewilligung. Auch der Verein Liaison beantragte eine solche Bewilligung. Der Verein wollte während der Kunstmesse Art auf dem Theaterplatz eine Fotoausstellung mit dem Namen «Image Afrique» auf die Beine stellen.

Zuständig für eine solche Bewilligung ist die Allmendverwaltung. Diese schrieb dem Verein in ihrem Entscheid: «Ein Regierungsratsbeschluss vom 12. Juni 2012 besagt, dass Kunstveranstaltungen während der Art nur mit Zustimmung der Art zuzulassen sind. Das Einverständnis der Art wurde eingeholt.»

Wie es zu diesem Fehler gekommen ist, können wir nicht mehr eruieren.
Autor: Niklaus Hofmann Leiter der Allmendverwaltung

Am 12. Juni 2012 hat die Basler Regierung aber gar keinen solchen Entscheid gefällt. Niklaus Hofmann bestätigt, dass die Verwaltung einen Fehler gemacht habe. «Wie es zu diesem Fehler gekommen ist, können wir nicht mehr eruieren. Es war sicher keine Absicht. Es könnte auch ein Verschreiber sein.»

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Art Basel hat kein Vetorecht (21.6.16)
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Tatsächlich hat sich die Basler Regierung erst später mit der Messe befasst, nämlich im August 2012. Aber auch an dieser Sitzung entschied sie nicht über ein Vetorecht der Messe, sondern beschloss lediglich, dass grundsätzlich auf öffentlichen Plätzen und Anlagen in Basel keine kommerziellen Messen durchgeführt werden sollen. Einzige Ausnahme: die Herbstmesse.

Es gibt also keinen Regierungsratsbeschluss, auf den sich die Allmendverwaltung abstützen könnte. Dass sie es trotzdem gemacht hat, erklärt Niklaus Hofmann damit, dass man sich damals im Jahr 2012 einig gewesen sei, dass man keine Begleitveranstaltungen, keine Trittbrettfahrer, der Art wolle. Deshalb habe die Verwaltung seither jedes Mal die Messe nach ihrer Meinung gefragt, wenn sie ein Gesuch für eine Veranstaltung während der Kunstmesse Art auf dem Tisch hatte. Von einem Vetorecht aber könne keine Rede sein. Man habe die Art nur «konsultativ» gefragt.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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