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Basel Baselland Werbung im Basler Bahnhof: Wessels ignoriert Denkmalgesetz

Seit gestern hängen zwei neue digitale Anzeigetafeln im Bahnhof: eine für den Fahrplan, die andere für Werbung. Die Denkmalpflege wehrte sich gegen die neuen Tafeln. Aufgehängt wurden sie trotzdem, weil der Basler Baudirektor Hans-Peter Wessels dies erlaubte - trotz fehlender Bewilligung.

Es ist ein spezielles Mail, das der Basler Baudirektor Hans-Peter Wesseln den SBB vor zwei Wochen geschrieben hat. Darin schreibt Wessels, er erlaube den SBB, die mechanische Anzeigetafel in der Schalterhalle des Basler Bahnhofs abzumontieren und durch zwei neue, digitale Anzeigen zu ersetzen, «AUCH OHNE VORLIEGENDE BAUBEWILLIGUNG».

Eine Bewilligung könne man auch nachträglich noch ausstellen, schreibt Wessels weiter. Dafür übernehme er die Verantwortung. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die notwendige Baubewilligung nachträglich werden ausstellen können und nehme die Verantwortung für den erst nachträglich zu bewilligenden Bauvorgang im Interesse der Bahnkundinnen und -kunden auf mich.»

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Wessels setzt sich über das Denkmalschutzgesetz hinweg (3.12.2015)
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Hans-Peter Wessels hat also das Denkmalschutzgesetz einfach ausgehebelt. Denn darin steht klar, dass die Denkmalpflege Werbetafeln in einem denkmalgeschützten Gebäude wie der Schalterhalle bewilligen muss.

Beim Basler Heimatschutz ist man über Wessels' Vorpreschen alles andere als erfreut. Und auch Eugen Krieger, Präsident des Denkmalrats, der die Denkmalpflege berät, kritisiert den Baudirektor: «Es müsste in einem solchen Fall ein sauberes Verfahren geben - gerade angesichts der vielen Werbung die sonst schon im Bahnhof herumsteht. Der Ablauf wäre so nicht vorgesehen.» Im Klartext heisst das: Für das Handeln des Baudirektors fehlt die gesetzliche Grundlage.

Wessels sieht kein Problem

Hans-Peter Wessels
Legende: Bei der Bewilligung der neuen Anzeigetafeln hat Regierungsrat Hans-Peter Wessels seine Kompetenzen überschritten. Juri Weiss

Wessels selbst sieht das Ganze nicht so eng: «Die SBB und die Denkmalpflege konnten sich ein halbes Jahr lang nicht einigen. Ich finde die Sache unproblematisch und habe mir erlaubt, den Entscheid vorwegzunehmen.» Der Denkmalschutz sei zwar wichtig, aber teilweise würde er ad absurdum geführt. Trotzdem: Laut Gesetz wäre Wessels erst zuständig gewesen, wenn die Denkmalpflege ihr Veto eingelegt hätte und die SBB den Entscheid an den Departementsvorsteher weitergezogen hätten.

Die SBB wollen nun nachträglich doch noch ein Baugesuch einreichen. Das bringe aber wenig, findet Christof Wamister vom Heimatschutz. Man habe bereits Fakten geschaffen. Der Heimatschutz prüft deshalb eine Aufsichtsbeschwerde gegen Hans-Peter Wessels.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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