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Gesundheitspolitik Wettbewerbskommission prüft Basler Spitalfusion

Die Wettbewerbskommission (Weko) prüft die geplante Fusion des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland «vertieft». Sie sieht «Anhaltspunkte für eine Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung», wie sie am Dienstag mitteilte.

Die Weko ist aufgrund einer vorläufigen Prüfung zum Schluss gekommen, dass sie innert der gesetzlichen Frist von vier Monaten genauer prüfen sollte, «wie sich das geplante Zusammenschlussvorhaben auf den Wettbewerb auswirkt». Im Fokus sind die akutstationären Spitaldienstleistungen im Grund- und Zusatzversicherungsbereich.

WEKO soll ganze Schweiz im Blick behalten

Der Gesundheitsökonom Heinz Locher erwartet von der Wettbewerbskommission, dass sie den gesamtschweizerischen Markt in ihre Untersuchung mit einbezieht. Denn bei der Fusion der Spitäler von Basel-Stadt und Baselland gehe es in erster Linie um die Stärkung des Universitätspitals. Und dieses stehe nicht im Wettbewerb zu den Spitälern in der Regin Basel, sondern zu den übrigen Universitätsspitälern schweizweit.

Spitäler sollen 2020 fusionieren

Die beiden Gesundheitsdirektoren hatten am 3. Juli die Staatsverträge der beiden Basel präsentiert, welche rechtliche und finanzielle Punkte der seit zwei Jahren geplanten Spitalfusion klären. Operativ loslegen soll die gemeinsame Spitalgruppe, der weitere Partner beitreten können sollen, am 1. Januar 2020.

Der baselstädtische Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger hatte dabei angekündigt, bei Widerstand seitens der Weko juristisch für die Fusion kämpfen zu wollen. Der Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber hatte versprochen, dass die beiden Kantone als Regulatoren ihre eigenen Spitäler nicht unzulässig bevorzugen würden.

Beide Basel sprechen von drei denkbaren Szenarien

Die beiden Gesundheitsdirektoren nehmen nun die Ankündigung der vertieften Weko-Prüfung zur Kenntnis, wie sie auf Anfrage mitteilen. Sie sähen nach Kartellgesetz drei denkbare Szenarien: «Die Weko kann die Fusion ohne Vorbehalt genehmigen, sie untersagen oder sie mit Bedingungen und Auflagen zulassen.» In Anbetracht des laufenden Verfahrens wollen die Gesundheitsdirektoren keine Progonse wagen, sie seien jedoch «nach wie vor überzeugt, dass der Zusammenschluss zweckmässig und zukunftsträchtig ist».

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