Die Besitzerin des Kiesschiffs Merlin muss nicht für alle von den Schweizerischen Rheinhäfen verfügten Kosten für Sicherung und Bergung aufkommen. Das Baselbieter Kantonsgericht hat eine Beschwerde der Wasserbau AG Birsfelden teilweise gutgeheissen. Diese hatte Ende Jahr zuerst in einen Vergleich eingewilligt, diesen dann jedoch widerrufen.
Kosten unklar oder nicht in Ordnung
Laut Gericht waren die von den Schweizerischen Rheinhäfen der Besitzerin verfügten Kosten teilweise zu hoch oder aufgrund der Unterlagen nicht nachvollziehbar. Bei einigen Rechnungen fehle den SRH zudem eine rechtliche Grundlage für eine Verfügung.
Gestritten worden war um Kosten von insgesamt rund 340'300 Franken. Dabei handelte es sich um Gebühren der SRH, aber auch um Kosten Dritter, die zunächst durch die Rheinhäfen beglichen worden waren. Das Gericht beurteilte nun nur rund 32'000 Franken der Kosten als zulässig. Von den restlichen verfügten Kosten an Gebühren und Rechnungen stufte es etwa die Hälfte als nicht in Ordnung ein - etwa weil sie von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Die andere Hälfte wurden vom Gericht zur Neubeurteilung an die SRH zurückgewiesen, weil sie aufgrund der Unterlagen nicht nachvollziehbar waren.
Verfahren eingestellt
Das Kiesschiff «Merlin» war am 4. August 2014 ausser Kontrolle geraten und gekentert. In der Folge trieb es Fluss abwärts und kollidierte unterhalb der Dreirosenbrücke mit einem Passagierschiff. Externe Gutachten und polizeiliche Ermittlungen hatten ergeben, dass dem Bootsführer des mit Schwemmsand beladenen Kiesschiffes kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Die Verfahren gegen die Beteiligten wurden eingestellt.