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Bern Freiburg Wallis Affäre Giroud: Regierung widersetzt sich teils GPK-Empfehlungen

Nach der Steueraffäre um den Walliser Weinhändler werden die Ausstandsregeln für Mitglieder der Kantonsregierung angepasst. Die Kontrolle der Steuerverwaltung soll jedoch nicht ausgebaut werden.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) kam in ihrem Mitte Januar veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass der Kanton keine schwerwiegenden Fehler begangen habe. Weniger gut kam Finanzdirektor Maurice Tornay (CVP) davon:

Der frühere Treuhänder von Giroud steht seit Beginn der Affäre unter besonderer Beobachtung. Tornay hatte die Steuerverwaltung zwar im Herbst 2011 dazu aufgefordert, ihn nicht mehr über das Dossier und die begonnene Untersuchung zu informieren. Allerdings unterrichtete er seine Amtskollegen nicht über die Untersuchung und trat offiziell erst im Januar 2014 in den Ausstand.

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Die Einschätzung der GPK (13.1.2015)
01:31 min
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Die GPK kritisierte zudem, dass Tornay seine Beteiligung am Treuhandbüro vor seiner Wiederwahl in den Staatsrat 2013 bei den Interessenbindungen nicht mehr angegeben hatte.

Die Regierung präzisierte nun, welche Interessenbindungen und wirtschaftlichen Interessen angegeben werden müssen. Vor allem hauptberufliche Tätigkeiten, die vier Jahre vor Amtsantritt ausgeübt wurden, müssen künftig angegeben werden.

Handlungsspielraum der Steuerverwaltung bleibt unangetastet

Zudem werden die Ausstandsregeln angepasst. Wenn ein Mitglied der Regierung aufgrund eines persönlichen Interesses in den Ausstand tritt, muss er bei der Behandlung des fraglichen Dossiers das Sitzungszimmer des Staatsrats verlassen.

Giroud vor Gericht

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Dominique Giroud war im Juli 2014 wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Eine weitere Strafuntersuchung wegen unzulässigen Weinverschnitts wurde Anfang Dezember eingestellt. Weiter läuft im Kanton Genf ein Strafverfahren wegen Hackerangriffen auf Computer von Journalisten.

Auf eine weitere GPK-Empfehlung, den Handlungsspielraum der Steuerverwaltung bei Bussen und steuerlichen Aufrechnung festzulegen, geht die Walliser Regierung allerdings nicht ein. Angesichts der Vielzahl von möglichen Szenarien sei es unmöglich, präzise Regeln zu erlassen.

Zudem würde dies gegen den Grundsatz der Individualisierung der Strafe verstossen, da die Steuerverwaltung auch immer die persönliche Situation des Täters, seine Beweggründe sowie die finanzielle Situation berücksichtigen müsse, begründet der Staatsrat. Die Kontrolle des Finanzinspektorats dürfe zudem nicht erweitert werden, um nicht gegen Bundesgesetz zu verstossen.

Video
Entlastung für Walliser Staatsrat
Aus Schweiz aktuell vom 13.01.2015.
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